5068/2023 | Doppelhaushalt: Wasserstrategie und Wassermanagement, Schwammstadt, blaue Infrastruktur und Überschwemmungsschutz

Begründung/Erläuterung

Der Weltwassertag, zu dem die Vereinten Nationen (UN) seit 1992 aufrufen, erinnert alljährlich an die Besonderheiten von Wasser als essentielle Grundlage unseres Lebens. Einerseits führen uns Starkregenereignisse und Hochwasser als Folgen der Klimakrise die zerstörerische Kraft von Wasser immer wieder vor Augen. Andererseits spielt Wasser auch im Kampf gegen die Folgen des Klimawandels eine wichtige Rolle. Denn: Je blauer und grüner eine Stadt ist, desto besser ist sie in der Regel auf die Folgen des Klimawandels wie Hitze und Trockenheit vorbereitet. Soll das Leben in Stuttgart auch künftig noch gut möglich sein, müssen wir den Ausbau der blauen und grünen Infrastruktur energisch weitertreiben.

Die verbindliche EU-Wasserrahmenrichtlinie sagt: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“ Wir wollen und müssen unseren Teil dazu in Stuttgart beitragen.

Wir wollen, dass Regenwasser an Ort und Stelle gesammelt wird und dazu auch bestehende  Infrastruktur- und Zweckbauten, wie z.B. stillgelegte Unterführungen, stillgelegte Bunker, Keller, Tiefgaragen / Hubs als  Permanentspeicher für die Bewässerung des Stadtgrüns sowie Versickerungsmaßnahmen in die Planung einbezogen werden.

Wir stellen ein Budget für die Wasserstrategie der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) und erste Schwammstadt-Maßnahmen der LHS, für Klimaanpassung im Bereich Wassermanagement und erste Sofortmaßnahmen sowie für Hochwasserschutzmaßnahmen und Gewässerpflege sowie der Wasserrückhaltung im Wald 2,42, Mio. € im Doppelhaushalt 24/25 und insgesamt 6,015 Mio. € in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 zur Verfügung, aus welchem die im folgenden aufgelisteten Maßnahmen finanziert werden:

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltung berichtet im AKU über die für Stuttgart relevanten Inhalte der Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes und stellt den Umsetzungsstand der verschiedenen Kapitel dar.

  2. Die Verwaltung erarbeitet ein Schwammstadt- Konzept, um möglichst viel Regenwasser an Ort und Stelle zu versickern, den Grundwasserstand auch in bebauten Gebieten zu halten und öffentliches und privates Regenwasser im öffentlichen Raum zu sammeln und für Straßengrün und Straßenbäume verwenden zu können. Bestehende Infrastruktur- und Zweckbauten werden in die Planung einbezogen.

  3. Die Verwaltung erarbeitet Satzungsfestsetzungen, um die Ziele in Ziffer 2 umsetzen zu können; z. B. auch in der Bauleitplanung.

  4. Die Verwaltung erarbeitet für die Bauleitplanung Satzungsfestsetzungen, die die Grauwassernutzung in neuen Gebäuden festsetzt.

  5. Die Verwaltung erarbeitet ein Förderprogramm für Private „Urbanes Blau“, um das Schwammstadt-Prinzip auf privaten Flächen zu fördern, z.B. Nachrüsten von Zisternen in Bestandsgebieten.

  6. Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur Wasserrückhaltung im Wald und setzt erste Maßnahmen um.

  7. Die aus der Roten Liste ausgewählten und unter finanzielle Auswirkungen gelisteten Maßnahmen sollen ebenfalls im Doppelhaushalt realisiert werden.