5064/2023 | Doppelhaushalt: Krumme Kantine

Begründung/Erläuterung

Städtische Kantinen sollen sich zu „krummen Kantinen“ wandeln. Städtische Kantinen und Mensen sollen Landwirt*innen auf Stuttgarter Gemarkung nicht genormtes „krummes“ Obst und Gemüse dauerhaft abnehmen, um Lebensmittelverschwendung bereits auf Ackerflächen zu vermeiden. Zweites Ziel der „Krummen Kantinen“ ist es, Landwirt*innen auf Stuttgarter Gemarkung, die sich im Übergangszeitraum zur Bio-Zertifizierung befinden, eine prozentuale Abnahmegarantie von Obst und Gemüse durch städtische Kantinen zu garantieren. Ausschreibungsverfahren von städtischen Kantinen und Mensen sollen so ausgestaltet werden, dass die beiden oben genannten Bezugsquellen von Obst und Gemüse priorisiert werden und entsprechend eine regionale Kreislaufökonomie in der Landwirtschaft gestärkt wird. In die Konzeption ist der Gesamtpersonalrat eng einzubeziehen. Das abschließende Ergebnis der Konzeption soll u. a. in eine aktualisierte Dienstvereinbarung zur Regelung des Lebensmitteleinkaufs und der Qualitätsstandards städtischer Kantinen einfließen. Mehrkosten, die durch die Umsetzung der Konzeption entstehen, sollen über den Haushalt getragen und nicht auf die Mitarbeiterschaft umgelegt werden.

Wir beantragen:

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat bis zur 1. Lesung des DHH 24/25, welche personellen und finanziellen Ressourcen für die interne Organisation und den Ausschreibungsprozess einer „krummen Kantine“ mit Startzeitpunkt 01.01.2026 im Sachgebiet „Serviceleistungen für Mitarbeitende“ benötigt werden.