5062/2023 | Doppelhaushalt: Verpackungssteuer für Stuttgart

Begründung/Erläuterung

Fast-Food-Tüten auf Gehwegen, Pizza-Kartons auf Parkflächen, Kaffeebecher in Blumenbeeten – all dies sind nicht nur Ärgernisse für das Bild unserer Stadt, sondern auch Umweltverschmutzungen, die sowohl Flora und Fauna als auch Menschen gefährden. Ursache hierfür sind oft Einwegverpackungen, die nach einmaligem Gebrauch keinen weiteren Nutzen haben und entsprechend gedankenlos im Stadtgebiet verteilt werden. Dies geschieht insbesondere, da die Verursacher*innen dieser Umweltverschmutzung in der Regel keine Kosten zu tragen haben, wenn sie nicht zufällig bußgeldrechtlich erfasst werden. Die Kosten und Folgeschäden trägt somit in den meisten Fällen die Gesamtgesellschaft.

Mit einem Grundsatzurteil vom 24.05.2023 (BVerwG 9 CN 1.22) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Kommunen mit einer Satzung eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für „To-Go-Speisen und -Getränke“ erheben können. Eine entsprechende Steuer hat den Nutzen einer Lenkungswirkung. Gewerbetreibende und Verbraucher*innen sollen für die Kosten von Einwegverpackungen sensibilisiert werden. Es wird an die Eigenverantwortung des Einzelnen appelliert und die Motivation und Kostenabwägung, Mehrwegverpackungen zu nutzen, wird ins Bewusstsein gerufen.

Steuergegenstand für eine Verpackungssteuer in Stuttgart sollen insbesondere nicht wiederverwendbare Verpackungen (Einwegverpackungen), nicht wiederverwendbares Einweggeschirr und nicht wiederverwendbares Einwegbesteck sein.

Damit die Verpackungssteuer in Stuttgart gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes korrekt umgesetzt wird, soll bei der Stadtkämmerei eine Projektstelle „Verpackungssteuer“ geschaffen werden. Die Projektstelle soll eine Verpackungssteuersatzung mit Startzeitpunkt 01.01.2025 entwerfen und dem Gemeinderat im Jahr 2024 zur Entscheidung vorlegen.

Damit entsprechende Steuereinnahmen im DHH 24/25 berücksichtigt werden können, soll die Verwaltung eine Steuerschätzung in die Haushaltsverhandlungen einbringen, mit welchen Steuereinnahmen jährlich durch die Verpackungssteuer gerechnet wird. Bis zur Aufstellung der Steuerschätzung wird mit einem Mindestbetrag in Höhe von 1.000 TEuro gerechnet.

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltung bringt in die Haushaltsverhandlungen eine Steuerschätzung ein, mit welchen jährlichen Steuereinnahmen die Stadt Stuttgart bei Einführung einer Verpackungssteuer rechnet.

  2. Bei der Stadtkämmerei wird eine 1,0 Projektstelle „Verpackungssteuer“ EG12 geschaffen.