5061/2023 | Doppelhaushalt: Zusätzliche Mittel für die Instandsetzung und den Umbau der Ossietzkystraße 6 als Drogenkonsumraum

Begründung/Erläuterung

Die Suchthilfe in Stuttgart ist in weiten Teilen gut aufgestellt. Jedoch fehlt nach wie vor ein niederschwelliger Zugang den ein Drogenkonsumraum bieten kann. Ein solches Angebot ist besonders in Sachen Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfe für Drogenabhängige von elementarer Bedeutung.

Da seit 2019 die Einrichtung solcher Räume in Baden-Württemberg möglich ist, hat der Gemeinderat der Verwaltung früh im DHH 2020/21 signalisiert, dass die Einrichtung eines solchen unbedingt gewünscht ist und eine Machbarkeitsstudie mit Standortsuche beauftragt.

In der Ossietzkystraße 6 wurde ein geeigneter Ort gefunden, in dem auch Raum für die Begegnungs- und Kontaktstelle „High Noon“, Beratungsangebote und weitere Angebote der Suchthilfe Platz finden.

Die Liegenschaftssuche für den Drogenkonsumraum dauerte bereits sehr lange. Durch die besonderen baulichen Anforderungen und die uns in der GRDs 255/2023 vorgelegten Pläne, ist mit einer Fertigstellung der notwendigen Umbaumaßnahmen nicht vor Ende 2027 zu rechnen. So lange dürfen wir nicht warten. Es braucht bald möglichst einen Interims-Drogenkonsumraum.

Wir beantragen:

  1. Zusätzliche Mittel für die Instandsetzung und den Umbau des Gebäudes Ossietzkystraße 6 zu einem Drogenkonsumraum mit Kontakt- und Begegnungsstätte, Angeboten der Suchthilfe sowie Räumlichkeiten für die Suchthilfeplanung in Höhe von 2.350 TEUR in 2026 sowie 1.100 TEUR in 2027.

  2. Die Verwaltung stellt bis zur ersten Lesung des DHH 24/25 dar, welche Möglichkeiten für einen Interims-Drogenkonsumraum bestehen und welche Mittel hierfür benötigt werden. Erste Einschätzungen der Verwaltung gehen von ca. 685 TEUR aus für die Einrichtung in der Liegenschaft des „High Noon“, nötiger Umbau- und Sanierungsarbeiten sowie Betriebskosten (Personalkosten, Sachkosten, Programmkosten und Reinigung) und den anschließenden Umzug. Eine Übernahme der Personalkostenpauschale zu 100 % anstatt wie im Suchtbereich eigentlich üblich zu 77,5 % wird von uns ausdrücklich befürwortet da die Träger voraussichtlich für eine interimistische Lösung keine ergänzende Landesförderung erhalten werden.