5057/2023 | Doppelhaushalt: Tempo 30 nachts

Begründung/Erläuterung

An 80 km Hauptverkehrsstraßen besteht ein Mittelungspegel nachts von über 60dB(A), wodurch die Gesundheitsgefährdung erheblich ansteigt. 15.500 Menschen sind durch diese sehr hohen Lärmemissionen stark belastet. Insgesamt 40.000 Menschen leiden an nächtlichem Straßenverkehrslärm von mehr als 55dB(A) an 170 km des Vorrangstraßennetzes. Die Lärmkartierung 2022 zeigte, dass die Lärmbelastung gegenüber 2012 für das Stadtgebiet als Ganzes unverändert blieb. Andere Städte haben diesbezüglich bereits über ihre Lärmaktionspläne reagiert. Zuletzt kündigte der Hamburger Senat an, an 85 Hauptverkehrsstraßen ein nächtliches Tempolimit von 30 km/h anzuordnen, um 35.000 Anwohner*innen zu schützen.

Eine Verringerung von 50 km/h auf 30 km/h senkt den Mittelungspegel an den stark belasteten Straßen um 2-3 dB(A) und verstetigt zusätzlich den Verkehrsfluss, was stark lärmmindernde Effekte nach sich zieht. Ergänzend sind positive Folgewirkungen hinsichtlich Verkehrssicherheit und Luftreinhaltung anzunehmen. Bezüglich der Umläufe der SSB-Busflotte (insb. der Nachtbusse) ist eine gesonderte Betrachtung unerlässlich. Da mittelfristig eine Gesamtkonzeption zum Nachtverkehr im ÖPNV ansteht, würde sich diesbezüglich eine auf Tempo 30 abgestimmte Betrachtung von Takt, Umläufen und Umsteigebeziehungen anbieten. Die bisherigen Bemühungen zur Minderung des Straßenverkehrslärms sind vollkommen unzureichend und erschöpfen sich in Verkehrsmodellierungen in einzelnen Bezirken, ohne dass Folgeschritte erkennbar wären. Wegen notwendig gewordener Nachuntersuchungen und zusätzlichen nachträglichen Forderungen des Regierungspräsidiums konnten die Gutachten zu Tempo 30 nachts erst mit erheblicher Verzögerung im Jahr 2023 fertiggestellt werden, schreibt das Amt für Umweltschutz. Gleichartige Gutachten für weitere Stadtbezirke kommen ebenfalls in Verzug.

Der Gemeinderat hat mit Beschluss des Antrags 1396/2021 zum Beitritt zum Städtenetzwerk Tempo 30 und konkret im Änderungsantrags 84/2023 beschlossen, Tempo 30 nachts an den Lärmschwerpunkten in allen Bezirken umzusetzen. Die Fachverwaltung ist aufgefordert, hierzu die Rechtsgrundlagen zu prüfen und einen konkreten Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltung beziffert die notwendigen Haushaltsmittel zur Umsetzung von Tempo 30 in den Nachtstunden zwischen 22:00 und 6:00 Uhr auf den von Lärm besonders belasteten 80 km Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet und stellt die hierfür nötigen Ressourcen in den Haushalt ein.

  2. Die Fachverwaltung wird mit der Umsetzung von Tempo 30 nachts an allen Verkehrslärmschwerpunkten in allen Stadtbezirken bis spätestens zum 4. Quartal 2025 beauftragt.