5054/2023 | Doppelhaushalt: Modellstadt klimaneutrale Baukultur

Begründung/Erläuterung

Die Klimafolgen des Bausektors sind immens. Bis zu 50 Prozent der globalen Klimaemissionen entfallen auf das Bauen. Das ist hauptsächlich bedingt durch den Einsatz klimaschädlicher Baustoffe und kritischer Primärrohstoffe. Vor allem durch die Herstellung von Infrastrukturen wird CO2 in großen Mengen freigesetzt.

Zur Entwicklung des IBA-Quartiers „KäpseLE“ in Leinfelden-Echterdingen wurde im Wettbewerbsverfahren in Zusammenarbeit mit SOBEK – und auf Basis der DGNB-Regelwerke – erfolgreich eine Mehrfachbeauftragung mit der Maßgabe einer Klimaamortisation innerhalb von 15 Jahren durchgeführt. Auch im IBA-Quartier „Korber Höhe“ in Waiblingen kommt ein entsprechendes Verfahren zur Anwendung.

Diese erfolgreichen Anwendungsfälle zur Bilanzierung von bauseitigen Emissionen (Graue Energie) wollen wir möglichst schnell in ein Regelverfahren überführen, da das sehr allgemein gefasste Bewertungskriterium „Nachhaltigkeit“ sowohl im Wege der Vorprüfung als auch in den Jury-Beratungen selbst nicht die notwendige Beachtung erhält – und somit der Klimarucksack der Wettbewerbsentwürfe nicht in der gebotenen Weise gewürdigt wird. Mit dem skizzierten Verfahren wird bereits die Wettbewerbsteilnahme an eine Lebenszyklusbilanzierung gebunden, womit der Fokus tatsächlich auf den Städtebau, die Architekturqualität und Wirtschaftlichkeit gerichtet werden kann.

Der Grundsatzbeschluss Klimaneutralität 2035 muss zwingend mit dem Übergang zu einer klimasensiblen Kultur des Planens und Bauens einhergehen. Stuttgart hat im Rahmen der IBA’27 die Chance, Vorreiterin für klimagerechte Wettbewerbsverfahren zu werden.

Wir beantragen:

  1. Ab 2024 ist in städtebaulichen und hochbaulichen Wettbewerbsverfahren sowie bei Mehrfachbeauftragungen der Nachweis zu erbringen, dass Quartiere oder Gebäude über ihren Lebenszyklus hinweg emissionsfrei sind. Die Emissionsfreiheit bezieht sich dabei sowohl auf die Betriebsphase als auch auf die Errichtungsphase, wobei die durch Herstellung, den Transport und den Einbau der Baumaterialen hervorgerufenen grauen Emissionen innerhalb von 15 Jahren nach Fertigstellung zu kompensieren sind. Hierfür sind geeignete und einfach handhabbare Verfahren zur Klimabilanzierung anzuwenden.

  2. Im Stellenplan der Stabstelle Klimaschutz bei S/OB wird hierfür ab 2024 eine unbefristete Planstelle EG13 geschaffen.