5052/2023 | Doppelhaushalt: Eine Bibliothek der Dinge und digitale MakerSpaces

Begründung/Erläuterung

Eine Bibliothek der Dinge vereint Klimaschutz, soziale Teilhabe, Bildung und demokratischen Austausch unter einem Dach. Die Stuttgarter Bibliotheken bieten interessierten Bürger*innen bisher neben Medien u. a. die Ausleihe von Bildern, Brettspielen und Musikinstrumenten an. Dieses Ausleihkonzept soll zu

einer ganzheitlichen „Bibliothek der Dinge“ ausgeweitet werden, in der Bürger*innen Gegenstände unterschiedlichster Art vom Werkzeug über das Spielzeug bis hin zum Sportgerät in allen Stadtteilbibliotheken ausleihen können.

Alle Bevölkerungsgruppen sollen über die Themenauswahl der „Bibliothek der Dinge“ angesprochen werden. Entsprechend sollen vorab alle Bevölkerungsgruppen über geeignete Wege in die Auswahl der Dinge einbezogen werden.

Zusätzlich sollen in einzelnen Stadtteilbibliotheken digitale Maker-Spaces integriert werden. Auch Kindern und Jugendlichen aus wirtschaftlich schlechter gestellten Familien wird so der Zugang zu technisch teurem Equipment wie z. B. 3D-Druckern ermöglicht, um deren Bildungsmöglichkeiten zu erweitern.

Für eine wohnortnahe und niederschwellige Erreichbarkeit sollen zusätzlich Möglichkeiten für eine Ausleihe von Spiel- und Bewegungsangeboten in jedem Stadtbezirk geschaffen werden. Die Orte zum Ausleihen sollen unter Beteiligung der jeweiligen Jugendgemeinderäte und Bezirksräte festgelegt werden und können beispielsweise Stadtteilbibliotheken, Frei- und Hallenbäder, Bezirksrathäuser oder der öffentliche Raum sein. Hierzu sollen die Erfahrungswerte der bisherigen Spiel- und Sportboxen herangezogen werden.

Ab dem Haushaltsjahr 2024 erhalten die Bibliotheken zur Umsetzung der Bibliothek der Dinge Startbudgets in Höhe von jährlich 20 TEuro zur Erprobung erster Dinge. Ziel ist es, sobald eine Gesamtkonzeption von der Stadtverwaltung erarbeitet und vom Gemeinderat beschlossen wurde, diese Budgets zukünftig so auszuweiten, dass alle Bevölkerungsgruppen von einer Bibliothek der Dinge als Zielgruppe wahrgenommen werden und die obigen Ziele erreicht werden.

Wir beantragen:

  1. Die Zentralbibliothek Stuttgart richtet zusammen mit den Stadtteilbibliotheken eine „Bibliothek der Dinge“ mit einem jährlichen Finanzierungsbudget ein. Ab dem Haushaltsjahr 2024 wird den Bibliotheken hierzu ein Startbudget in Höhe von jährlich 20 TEuro zur Verfügung gestellt.

  2. Die Stadtverwaltung erarbeitet im Haushaltsjahr 2024 unter Befragung der Bevölkerung eine Gesamtkonzeption für eine „Bibliothek der Dinge“, welche die in der Begründung genannten Ziele aufgreift und legt dieses dem Gemeinderat im Haushaltsjahr 2025 mit Finanzierungsplan zur Beratung und Entscheidung vor.