5045/2023 | Doppelhaushalt: Schaffung einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe Zwischennutz

Begründung

Stuttgart verändert sich, der Strukturwandel findet statt und bietet uns konkrete Chancen der Stadtentwicklung. Es sind gerade Beispiele der letzten Monate, die uns vor Herausforderungen stellen: Die EnBW legt ihre Ziele im Stöckach auf Eis, der Kaufhof in der Steinstraße fällt überraschenderweise in die Hände der Stadt, das Eiermann-Areal könnte die nächste große Liegenschaft werden, das Schoettle-Areal muss geplant werden.

Wir alle wissen, dass die Dinge Zeit brauchen und meist mitunter viele Jahre vergehen, bis die Stadtgesellschaft die Früchte dieser Neuerungen und Veränderungen erfahren kann. Ein geeignetes Mittel, um sowohl Leerlauf als auch Leerstand zu vermeiden, sind Zwischennutzungen. Die Transformation der Schwabenbräu-Passage in Cannstatt durch die Initiative Prisma und den Verein Fläche e.V. zeigt exemplarisch auf, wie gelungen, sinnvoll, divers und bereichernd dort agiert wurde. Hervorzuheben ist hier eine ausgezeichnete, interdisziplinäre Zusammenarbeit der beteiligten Ämter. Ohne dieses Teamplay und Engagement unserer Mitarbeitenden der Verwaltung wären die Dinge anders gelaufen. Es zeigte sich, dass sich dort Leute fanden, die dieses Projekt nicht nur mit ihren jeweiligen Expertisen vorantrieben, sondern sich auf vertrauensvolle Weise und einer Portion Leidenschaft mit den Akteuren*innen von Initiative und Verein zusammentaten. So entstehen gute Dinge in der und für die Stadt.

Diese erfolgreiche Blaupause gilt es nun zu verstetigen und in eine Struktur zu überführen, um weitere Projekte der Landeshauptstadt in Angriff zu nehmen. Wichtig dabei ist, nicht das Rad neu zu erfinden: Es geht nicht darum, neue Stellenausschreibungen zu veranlassen, sondern darum, das bisherige Team für kommende Herausforderungen in Sachen Zwischennutzungen zu etablieren und ihm den nötigen zeitlichen und finanziellen Spielraum zu geben.

Der Nutzen einer solchen Verstetigung ist vielfältig: Die Erfahrung zeigt, dass sich bürgerschaftliche Initiativen in vielen Fällen mit den bürokratischen Hürden und Fallstricken schwertun. Das beginnt bei der Unübersichtlichkeit bzgl. der Ansprechpartner*innen in der Verwaltung und endet bei rechtlichen Verordnungen wie dem Brandschutz. Die Etablierung der Arbeitsgruppe Zwischennutz wäre in dieser Hinsicht aufgrund ihrer guten Zusammenarbeit eine zentrale Ansprechpartnerin für sämtliche Fragen, die seitens der Zwischennutzer*innen aufkommen.

Mit einer solch eingespielten Struktur können Projekte schneller und effizienter aufgesetzt werden, was wiederum Leerlauf und Leerstand verkürzt und somit erfahrbare Ergebnisse für die Stadtgesellschaft liefert.

Im Konkreten setzt sich dieses Team aus Mitarbeitenden des Kulturamts, Liegenschaftsamts, Stadtplanungsamts, Amts für öffentliche Ordnung, Leerstands‐ und Zwischennutzungsmanagements und der Koordinierungsstelle Nachtleben zusammen.

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltung schafft eine ämterübergreifende „Arbeitsgruppe Zwischennutz“ unter Beteiligung der Mitarbeitenden des Liegenschaftsamtes, Kulturamts, Stadtplanungsamts, Amts für öffentliche Ordnung, Leerstands‐ und Zwischennutzungsmanagements und der Koordinierungsstelle Nachtleben.

  2. Die Verwaltung schafft hierfür insgesamt 1,25 Stellen (EG13) und ermittelt bis zur 1. Lesung die Allokation dieser in den entspr. Referaten.

  3. Die Konzeptionierung und Schaffung der „Arbeitsgruppe Zwischennutz“ wird federführend von der Kulturverwaltung geleistet, in enger Abstimmung mit den anderen beteiligten Ämtern und Referaten.