5035/2023 | Doppelhaushalt: Musikboxen zur Belebung öffentlicher Plätze

Begründung/Erläuterung

Kaum etwas verbindet Menschen stärker als Musik – und in Zeiten, in denen nicht zuletzt politische Konflikte die Menschen voneinander entfernen, hat sie einen unschätzbaren Wert. Wie gut das gelingen kann, war anhand einer Musikbox-Installation des Künstlers Tobias Rehberger im Rahmen einer Ausstellung des Kunstmuseums auf dem Schlossplatz erlebbar. Konsumfrei und zwanglos konnten Passanten*innen ihre Geräte über Bluetooth mit der Box verbinden und ihre Lieblingsmusik darauf abspielen. Gerade junge Menschen nutzten dieses Angebot rege. Die Box wurde zum Symbol für einen Ort, an dem sie sich eingeladen fühlen konnten. Die mobile Jugendarbeit bestätigte, dass die öffentliche Musikbox zu einer Durchmischung und Befriedung des Ortes beitrug. Auch die Leitung des Kunstmuseums bewertete die Nutzung der Musikbox positiv. In der Mitteilungsvorlage GRDrs 250/2023 vom Referat Jugend und Bildung zum Doppelhaushalt 2024/25 wurde die Musikbox als Beispiel dafür genannt, wie Jugendliche bei der Planung von Räumen mitbedacht werden können.

Mit dem Ende der Ausstellung wurde die Box im August 2022 abgebaut. Das Potenzial dieser Musikinstallation zur Aufwertung des Schlossplatzes oder anderer öffentlicher Plätze sollte wieder angezapft werden. Auf die Anfrage 309/2022 der Fraktionsgemeinschaft PULS hin wird das Stadtpalais derzeit als Versuchsort für eine Musikbox gehandelt. Auch der Schlossplatz sowie/oder weitere öffentliche Plätze sollen als Standorte für eine dauerhafte Installation untersucht werden. Denkbar wäre darüber hinaus eine mobile Musikbox, die auch in andere Stadtteile Einzug halten könnte.

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltung prüft neben dem Stadtpalais weitere Standorte für die Installation öffentlicher Musikboxen.
  2. Die Verwaltung gibt entsprechende Musikboxinstallationen in Auftrag und stellt sicher, dass im Jahr 2024 erstmals an einem Ort in der Stadt eine Musikbox installiert wird. Für die Anschaffung, Umsetzung und Wartung werden Sachmittel in Höhe von jeweils 50 TEUR in den Jahren 2024 und 2025 zur Verfügung gestellt.