483/2020 | Einrichtungsverkehr im Schwabtunnel ermöglichen
Interfraktioneller Antrag mit Die FrAKTION.
Hintergrund der Anfrage:
Mit Beschluss der GRDrs 691/2020 ist der Baubeschluss zur denkmalgerechten Sanierung des Schwabtunnels im 1. Bauabschnitt auf den Weg gebracht.
Jedoch ist damit keine befriedigende Antwort gefunden, bezüglich einer attraktiven Radverkehrsinfrastruktur zwischen den Stadtbezirken Süd und West im Sinne des Zielbeschlusses „Echte Fahrradstadt“.
Mehrere Anträge und Prüfaufträge wurden in den zurückliegenden Monaten eingebracht und mit Stellungnahmen beantwortet. Die Bezirksbeiräte beider Stadtbezirke haben sich intensiv mit Varianten beschäftigt. Eine überzeugende und rechtlich umsetzbare Lösung konnte jedoch nicht dargelegt werden.
Aufgrund des begrenzten Tunnelquerschnitts kann bei einem Zwei-Richtungs-Verkehr für den Autoverkehr keine getrennte Radverkehrsführung erfolgen. Und aufgrund unzureichender Möglichkeiten der StVO entfällt auch die Möglichkeit, ersatzweise die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h herabzusetzen.
Wir schlagen daher vor, ausgehend von den Erfahrungen während der Komplettsperrungen in den Bauphasen der zurückliegenden Sommer- und Herbstferien die nach Auskunft des Tiefbauamts keine wahrnehmbaren Verkehrsprobleme nach sich gezogen haben, nun im Wege eines Verkehrsversuchs einen Ein-Richtungs-Verkehr zu erproben. Damit ließe sich genügend Verkehrsfläche freimachen, um eine separierte Radwegeführung in beide Richtungen zu ermöglichen.
Wir beantragen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Schwabtunnel einen Verkehrsversuch durchzuführen. Dabei soll in Lastrichtung eine Einrichtungsfahrbahn für den Kfz- und Busverkehr hergestellt werden. Ergänzend wird mit einer bedarfsgesteuerten Ampel auf Anforderung durch den Linienbus ein kurzzeitiger Gegenrichtungsverkehr ermöglicht.
Die dadurch freiwerdende Fläche im Tunnelquerschnitt wird für die Markierung von Radwegen in beide Richtungen genutzt.