439/2020 | Das neue Stuttgarter Stadtrecht wendet sich an alle Stuttgarter*innen
Interfraktioneller Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen, Die FrAKTION, SPD.
Hintergrund der Anfrage:
Die Neuauflage der Stuttgarter Hauptsatzung stellt den Auftakt für eine umfassende kaskadische Überarbeitung des gesamten Stuttgarter Stadtrechts dar. Zu Selbstbild einer modernen, offenen und antidiskriminierenden Landeshauptstadt gehört, dass sie im Stadtrecht für ihre Bürger*innen alle Einwohner*innen gleichermaßen anspricht, unabhängig von der individuellen geschlechtlichen Identifikation. Diesem Umstand trägt die Landeshauptstadt Stuttgart mit der Mitteilungsvorlage zur Umsetzung der geschlechtersensiblen Verwaltungssprache (GRDrs. 277/2020) Rechnung. Die "Stuttgarter Regelung" muss auch in der neuen Hauptsatzung und in der Neufassung jeglichen Stadtrechts Anwendung finden.
Wir beantragen:
Die Verwaltung wendet bei der Neufassung der Hauptsatzung und darüber hinaus bei der Neufassung jeglichen Stadtrechts die Empfehlungen zur Umsetzung der geschlechtersensiblen Verwaltungssprache aus GRDrs 277/2020 an.