410/2020 | Informationsangebot auf der Webseite für ungeplante Schwangerschaft

Interfraktioneller Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen, Die FrAKTION, SPD.

Hintergrund der Anfrage:

Dieser Antrag schließt an den Antrag 120/2020 und die ausführliche Antwort der Verwaltung an. Darin konnte die Verwaltung verständlich darlegen, weswegen sie von einer Veröffentlichung der Namen und Adressen der Ärzt:innen in Stuttgart absieht. In weitreichenden Gesprächen mit dem Jugendamt, ProFamilia, sowie den Praxen, fiel jedoch auf, dass unabhängig davon noch viel Handlungsspielraum besteht, um den Bedürfnissen von Schwangeren gerecht zu werden. Insbesondere die auf der alten Webseite der Stadt Stuttgart dargestellten Informationen erschienen allen Gesprächspartner:innen unübersichtlich und komplex, die Kontaktdaten der Beratungsstellen waren hinter langen Klick-Wegen versteckt und fehlten teilweise. Auf der neuen Webseite finden sich unter den oben genannten Stichworten nur noch ein Teil der bisherigen und unter den bestehenden Stichworten sind nur noch wenige hilfreiche Informationen. Unter diesen sind zwei Faltblätter und die Kontaktdaten der städtischen Beratungsstelle des Jugendamts. Diese Reduzierung ist ein Rückschritt.

Schwangere stehen, sofern die Schwangerschaft nicht geplant war, vor einer großen Menge an Fragen und unerwarteten Herausforderungen. Eine Stadt, die sich all ihren Bürger:innen verpflichtet sieht, sollte auf dem heute üblichsten Informationsweg, dem Internet, leicht zugängliche Informationen auch für schwierige Lebenslagen bieten. Darum ist es dringend notwendig, das Informationsangebot auf der städtischen Webseite zu verbessern und zu erweitern. Es muss so gestaltet werden, dass Schwangere hier in jeder Lebenslage die für sie passenden Informationen und Kontakte zu den Beratungsstellen und Hilfsangeboten schnell finden.

Eine Entscheidung für oder gegen das Austragen einer Schwangerschaft, soll durch das Informationsangebot nicht beeinflusst werden. Den Schwangeren soll vielmehr die Möglichkeit geboten werden sich bereits früh und ohne unnötige Hürden mit ihren Möglichkeiten auseinander zu setzen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich über den Beratungsprozess bereits vorab zu informieren und sich einen Überblick über die verschiedenen Beratungsstellen sowie möglichen Unterstützungsangeboten zu verschaffen.

Das verbesserte Informationsangebot soll das Gefühl der Selbstbestimmung der Schwangeren stärken und Ängste und Sorgen durch das Wissen über Ansprechpartner:innen, Beratungs- und Hilfsangebote mindern.

Wir beantragen:

Der Gemeinderat beschließt:

1. Es wird eine klar strukturierte und leicht verständliche Übersichtsseite, an sinnvollen Stellen in Unterseiten aufgeteilt, auf der städtischen Webseite eingestellt, die die Beratungsmöglichkeiten und die typischen Abläufe übersichtlich darstellt. Folgende Anforderungen werden erfüllt:

a. Über die relevanten Punkte in §218 und §219 StGB wird ein Überblick gegeben.

b. §219 verlangt eine Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Der Ablauf einer Beratung nach 5-7 SchKG wird in Alltagssprache beschrieben.

c. Welche Beratungsstellen gibt es? (Kontaktdaten inkl. E-Mail)

d. Wann und wie kann sich eine Schwangere entscheiden?

e. Wo kann sich eine Schwangere hinwenden, wenn sie sich für bzw. gegen eine Schwangerschaft entschieden hat?

f. Welche Organisationen haben Unterstützungsangebote, wenn sich eine Schwangere für die Schwangerschaft entscheidet?

g. Diese Informationen sind mehrsprachig vorhanden, neben Deutsch mindestens Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch - nach Möglichkeit weitere.

2. Diese Webseite wird durch diverse Suchworte schnell gefunden. Suchworte: Schwangerschaftsberatung, Schwangerschaftskonflikt, Schwangerschaft, Abtreibung, ungewollte Schwangerschaft, Hilfe bei Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch

3. Auf der Webseite wird die Liste der Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verlinkt ( https://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/praxen-kliniken-und-einrichtungen/plz-70000-799999/)

Stellungnahme lesen