390/2020 | Beschilderung Eberhardstraße

Hintergrund der Anfrage:

Obwohl die Eberhardstraße zur Fahrradstraße umgewidmet wurde, wird sie noch immer täglich widerrechtlich von etlichen Autos befahren. Das macht es für Fahrradfahrende und Passanten extrem unübersichtlich und gefährlich. Dabei ist auch zu beobachten, dass häufig auch Fahrzeuge mit auswärtigem Kennzeichen in die Straße einfahren. Wir gehen deshalb nicht davon aus, dass all jene, die diese Straße unerlaubter weise mit dem Auto nutzen, vorsätzlich gegen die StVO verstoßen. Vielmehr ist zu vermuten, dass die derzeitige Beschilderung zu wenig eindeutig auf das Einfahrtsverbot hinweist.

Wir fragen:

Wäre das Verkehrszeichen 267 („Einfahrt verboten“, weißer Strich auf rotem Hintergrund) samt Hinweisschildern zu den erlaubten Ausnahmen (Taxis, PKW von Menschen mit Behinderung, etc.) an der Einfahrt der Eberhardstraße rechtlich zulässig und eine geeignete Alternative zur bisherigen Beschilderung?

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