38/2021 | Änderungsantrag zur Beschlussvorlage GRDrs 980/2020 „Freiwilliger Verzicht auf Elternentgelte für die Dauer von infektionsschutzbedingten Schließungen in Schulen, Kompensation von Einnahmeausfällen und Mehraufwand in der Schulverpflegung”

Wir beantragen:

Wir beantragen folgende ergänzende Änderungen zur GRDrs 980/2020:

1. Ergänzung analog zur Vorlage für Tageseinrichtungen für Kinder soll ausgeführt werden, dass mit „einer Woche“ eine „volle Schließungswoche (7 Kalendertage/5 Betreuungstage)“ gemeint ist, ergänzt durch die Erklärung: „eine volle Schließungswoche kann somit auch zwischen Kalenderwochen liegen“.

2. Der Beschluss soll gelten bis zur Wiedereröffnung und – falls es zu einer erneuten Schließung kommt – vorerst bis zu den Sommerferien der Schulen und Betreuungseinrichtungen. Je nach Entwicklung des Pandemiegeschehens wird vor den Sommerferien über eine Verlängerung beraten und entschieden.

3. Die Regelung gilt analog dazu auch außerhalb der behördlich angeordneten Schließzeiten, wenn die Betreuung an mindestens 5 zusammenhängenden Betreuungstagen bzw. 7 zusammenhängenden Kalendertagen pro Monat geschlossen ist.

Begründung:

1. Da die bisherige Formulierung zu Unklarheiten geführt hat, soll durch die Ergänzung Missverständnissen und Unmut auf Elternseite vorgebeugt werden. Dadurch wird dem Fall einer Schließung mitten in einer Betreuungswoche mit Dauer über ein Wochenende hinweg Rechnung getragen.

2. Während viele Eltern(teile) ihre Arbeitszeit deutlich reduziert haben, um ihre Kinder zu Hause selbst zu betreuen, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass sie nicht für eine Leistung bezahlen, die sie nicht in Anspruch nehmen können. Um eine Planbarkeit und Verlässlichkeit für den Fall möglicher weiterer behördlich angeordneter Schließungen zu bieten, ist ein Beschluss mit Blick in die Zukunft von großer Bedeutung für Eltern. Angesichts der Pandemie, deren Eingrenzung in starkem Maß davon abhängt, wie sehr sich die Gesellschaft an angeordnete Maßnahmen hält, sollte sich auch keine Familie fragen müssen, ob sie es sich leisten kann, für eine weitere Woche keine Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Die verlässliche Erstattung der Gebühren kann dazu einen Beitrag leisten.

3. Aufgrund der Pandemie kommt es auch außerhalb behördlich angeordneter Schließzeiten zu mehrtägigen Ausfällen in den Schulen, beispielsweise, weil das ganze Betreuungsangebot oder einzelne Gruppen in Quarantäne müssen oder weil aufgrund anderer coronabedingter Einschränkungen (z.B. fehlender Einsatz von Springkräften bei krankheitsbedingtem Ausfall von Fachkräften) kein Betrieb möglich ist. Hierfür dürfen nicht die Eltern finanziell haften.

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