378/2020 | Kompensation der CO2-Emissionen bei einer Aussetzung des Heizstrahlerverbots
Hintergrund der Anfrage:
Wie andere Städte vor ihr steht auch die Landeshauptstadt vor einer Aussetzung des Heizstrahlerverbots – auch für Heizpilze – für den Herbst/Winter 2020/2021 (GRDrs 804/2020) – angesichts des Klimawandels, des fossilen Brennstoffs der Geräte und der Ineffizient beim Einsatz im Freien eigentlich ein Tabu.
Zeitgleich sind aber Gastronom:innen noch immer schwer von den coronabedingten Einschränkungen betroffen, sodass kurzfristige Lösungsansätze notwendig sind, um Zeit zu gewinnen für eine Umsetzung langfristig tragbarer Lösungen (z.B. den Einsatz/Einbau von Luftreinigungsgeräten oder Anpassungen zum Einsatz von elektrisch betriebenen Heizstrahlern mit erneuerbaren Energien). Da es dabei nicht nur um einen finanziellen Ausgleich für Gastronom:innen geht, sondern auch darum ein Sozialleben in der Stadt auch über den Winter und unsere vielfältige Gastronomie-Szene an sich zu erhalten, halten wir eine Aussetzung des Heizstrahlerverbots unter folgenden Voraussetzung für zustimmungsfähig:
- Die Heizstrahler dürfen nur unterhalb einer sinnvollen Temperatur betrieben werden.
- Die Heizstrahler dürfen nur in Betrieb sein, wenn sich tatsächlich Gäste darunter bzw. daran aufhalten.
- Gastronom:in und LHS Stuttgart übernehmen gemeinsam und jeweils zu 50 % eine pauschale CO2-Ausgleichszahlung in Höhe von 46 Euro pro Heizpilz und pro Heizstrahler, der nicht nachweislich mit Ökostrom betrieben wird – wenn nicht anders möglich, aus dem noch vorhandenen Budget des Klimaaktionsprogramms.*
Neben der Reduktion der CO2-Emissionen durch die beiden erstgenannten Punkte ergibt sich aus dem letzten Punkt ein tatsächlicher Mehrwert für unser Klima durch den Einsatz des Geldes in Projekte, die dem Klimawandel entgegenwirken. Der Gemeinderat setzt damit ein Zeichen für die Notwendigkeit von Lösungen, die nicht nur Ökonomie, Ökologie ODER Gesellschaft im Blick haben, sondern nachhaltig und langfristig tragbar sind. Mit der Aufteilung der Kompensationszahlung möchten wir einerseits die Solidarität der LHS mit ihren Gastronom:innen und die Wertschätzung gegenüber der Gastronomie zum Ausdruck bringen, sie aber gleichzeitig nicht aus ihrer Verantwortung entbinden, die sie selbst für nachhaltige Lösungen tragen und darauf hinwirken, nur die wirklich notwendige Anzahl und Art von Heizstrahlern anzuschaffen und aufzustellen.
Darüberhinaus verdoppeln wir durch die Aufteilung den Betrag aus dem Budget des Klimaaktionsprogrammes und leisten einen kleinen Beitrag dazu, dass das Geld aus dem Klimaaktionsprogramm zügig und – durch die Verdopplung durch die Gastronom:innen – in größerer Höhe als bisher vorgesehen in dem Klimawandel entgegenwirkenden Projekten eingesetzt wird.
Nicht zuletzt kann die LHS Stuttgart damit als Vorbild vorangehen und anderen Kommunen als Beispiel dienen.
Obwohl wir alternative Lösungen wie Decken etc. oder Pavillons weiterhin für die besseren Lösungen halten, beantragen wir folgende Punkte.
Wir beantragen:
1. Die Verwaltung legt eine Temperaturobergrenze für den Betrieb der Heizstrahler fest und knüpft die Genehmigung an die Bedingung, die Heizstrahler nur im Bedarfsfall (Temperatur, Nutzer:innen anwesend) zu verwenden.
2. Die Verwaltung beziffert bis zur endgültigen Beschlussfassung am 24.9.2020 die voraussichtliche Anzahl der Geräte, die durch die Gestattung der Heizstrahler-Nutzung (Heizpilze ebenso wie elektrisch, aber nicht mit Ökostrom, betriebene Heizstrahler) betrieben werden.
3. Die Verwaltung berechnet auf Grundlage der voraussichtlich Anzahl der Geräte und einer CO2-Ausgleichzahlung von 46 Euro je Gerät die anfallenden Kosten für die LHS Stuttgart. *
4. Die Verwaltung erarbeitet eine Möglichkeit, wie das Geld direkt in Projekte investiert werden kann, die dem Klimawandel entgegen wirken und legt eine Auswahl möglicher Projekte oder Organisationen vor.
5. Die Verwaltung erarbeitet eine Möglichkeit, wie die Gastronom:innen zur Zahlung von 50% der CO2-Ausgleichszahlung verpflichtet werden können. **
6. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik beschließt am 22.9.2020 zunächst vorbehaltlich der Höhe der Kosten, dass die Landeshauptstadt für die übrigen 50% der CO2-Ausgleichszahlung aufkommen soll.
7. Nach dem Vorliegen der Kosten beschließt der Gemeinderat am 24.9.2020, dass die Landeshauptstadt für die übrigen 50% der CO2-Ausgleichszahlung aufkommt.
* Der BUND geht davon aus, dass ein Heizpilz in einer Saison soviel CO2 emittiert wie ein durchschnittliches Auto auf 12.000 km verbraucht. Die Verwaltung hat dies in der GRDrs 975/2019 (Weltklima in Not – Stuttgart handelt) so ebenfalls festgehalten. Die Non-Profit-Organisation atmosfair berechnet für 12.000 km mit dem Auto 46 Euro.
** z.B. über eine „Klimaabgabe” im Rahmen der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Außenbewirtschaftung zur Genehmigung der Heizstrahler