37/2021 | Änderungsantrag zur Beschlussvorlage GRDrs 22/2021 „Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für städtische Tageseinrichtungen wegen Schließung aufgrund von CoronaVO, Erstattung an freie Träger und Weitergewährung von Betriebszuschüssen”

Wir beantragen:

Wir beantragen folgende ergänzende Änderungen zur GRDrs 22/2021:

1. Eine „volle Schließungswoche (7 Kalendertage / 5 Betreuungstage)“ wird in der Beschlussvorlage um die Erklärung „eine volle Schließungswoche kann somit auch zwischen Kalenderwochen liegen“ ergänzt.

2. Der Beschluss soll gelten bis zur Wiedereröffnung und – falls es zu einer erneuten Schließung kommt – vorerst bis zu den Sommerferien der Einrichtungen. Je nach Entwicklung des Pandemiegeschehens wird vor den Sommerferien über eine Verlängerung beraten und entschieden.

3. Die Regelung gilt analog dazu auch außerhalb der behördlich angeordneten Schließzeiten, wenn die Einrichtung oder einzelne Gruppen an mindestens 5 zusammenhängenden Betreuungstagen bzw. 7 zusammenhängenden Kalendertagen pro Monat geschlossen ist.

4. Öffnet das Land die Kitas, obwohl die Bundesregierung empfiehlt die Kinder weiterhin zuhause zu behalten, gilt der Beschluss weiterhin, solange die 7-Tage-Inzidenz in Stuttgart über 50 liegt und Eltern ihre Kinder freiwillig zuhause betreuen.

5. Die Stadt Stuttgart setzt sich außerdem beim Land für eine dynamische Regelung der behördlich angeordneten Schließungen ein.

Begründung:

1. Da die bisherige Formulierung zu Unklarheiten geführt hat, soll durch die Ergänzung Missverständnissen und Unmut auf Elternseite vorgebeugt werden. Dadurch wird dem Fall einer Schließung mitten in einer Betreuungswoche mit Dauer über ein Wochenende hinweg Rechnung getragen.

2. Während viele Eltern(teile) ihre Arbeitszeit deutlich reduziert haben, um ihre Kinder zu betreuen, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass sie nicht für eine Leistung bezahlen, die sie nicht in Anspruch nehmen (können). Um eine Planbarkeit und Verlässlichkeit für den Fall möglicher weiterer behördlich angeordneter Schließungen zu bieten, ist ein Beschluss mit Blick in die Zukunft von großer Bedeutung für Eltern. Angesichts der Pandemie, deren Eingrenzung in starkem Maß davon abhängt, wie sehr sich die Gesellschaft an angeordnete Maßnahmen hält, sollte sich auch keine Familie fragen müssen, ob sie es sich leisten kann, für eine weitere Woche keine Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Die verlässliche Erstattung der Gebühren kann dazu einen Beitrag leisten.

3. Aufgrund der Pandemie kommt es auch außerhalb behördlich angeordneter Schließzeiten immer wieder zu mehrtägigen Ausfällen in den Einrichtungen, beispielsweise, weil ganze Einrichtungen oder einzelne Gruppen in Quarantäne müssen oder weil aufgrund anderer coronabedingter Einschränkungen (z.B. fehlender Einsatz von Springkräften bei krankheitsbedingtem Ausfall von Fachkräften) kein Betrieb in der Einrichtung möglich ist. Hierfür dürfen nicht die Eltern finanziell haften.

4. Da bislang von unserer Landesregierung keine Regelung getroffen wurde, die dem sehr unterschiedlichen Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg Rechnung trägt (Stand 2.2.21: 7-Tage-Inzidenz im LK Emmendingen bei 27,6; SK Stuttgart: 64,9; SK Heilbronn: 173,8*), soll den Eltern die Möglichkeit gegeben werden, positiv zu einer Eindämmung des Infektionsgeschehens beizutragen, indem sie ihre Kinder bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 zuhause behalten können, ohne einen deutlichen finanziellen Nachteil zu haben. Sollte die Landesregierung zwischen Antragstellung und Beschlussfassung eine dynamische, auf dem individuellen Infektionsgeschehen der Stadt- und Landkreise beruhende Regelung beschließen, kann dieser Beschlusspunkt entfallen.

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/infektionen-und-todesfaelle-in-baden-wuerttemberg/ (Stand 2.2.2021)

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