337/2020 | Änderungsantrag zur Vorlage „Sichere Innenstadt – Videoüberwachung“
Interfraktioneller Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen.
Hintergrund der Anfrage:
Sicherheit ist ein menschliches Grundbedürfnis und wichtig für die Lebensqualität einer Stadt. Die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf einen angstfreien Aufenthalt auf den Straßen und Plätzen ihrer Stadt.
Um diesen zu gewährleisten, wollen wir die kommunalen Strukturen zur Kriminalitätsprävention stärken. Wir sehen Potenziale vor allem im gezielten Einsatz von Streetwork und in der verstärkten Einbindung von beteiligten oder betroffenen Gruppen.
Eine dauerhafte Kameraüberwachung lehnen wir ab, da sie Probleme nur verlagert und datenschutzrechtliche Probleme mit sich bringt. Wir möchten deswegen die Vorlage „Sichere Innenstadt – Videoüberwachung“ (GRDrs 663/2020) in diesem Punkt präziser gefasst wissen.
Wir beantragen:
Der Beschlusspunkt 1 der Vorlage „Sichere Innenstadt – Videoüberwachung“ (GRDrs 663/2020) wird wie folgt abgeändert: "1. Der Finanzierung und Errichtung einer temporären, bis längstens zum 31.01.2021 währenden Videoüberwachung als Maßnahme des Polizeivollzugsdienstes in den Nächten von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag und vor Feiertagen jeweils von 20:00 bis 6:00 Uhr für die städtische Fläche Kleiner Schlossplatz und die Zugangsbereiche der Stadtbahnhaltestellen Schlossplatz, Charlottenplatz und Hauptbahnhof (Arnulf-Klett-Platz) sowie Arnulf-Klett-Passage wird zugestimmt. Vor Ablauf dieser Maßnahme erfolgt ein Bericht der Verwaltung. Über eine eventuelle Fortführung der Maßnahme wird auf Grundlage dieses Berichts entschieden."