323/2020 | Schutzbedürfnis von Fuß-/Radverkehr bei der Sanierung des Schwabtunnels umsetzen

Hintergrund der Anfrage:

Der historische Schwabtunnel wurde zu einer Zeit gebaut, als es kaum Autoverkehr gab und dieser zudem deutlich langsamer auf den Straßen unterwegs war. Aus heutiger Sicht ist der Tunnel für den heutigen Verkehr unterdimensioniert. Die nur knapp bemessene Fläche muss unter allen Verkehrsteilnehmern (PKW, Busse, LKWs, Radfahrer und Füßgänger) geteilt werden.

Vor allem für die nicht-motorisierten und wenig geschützen Verkehrsteilnehmer:innen ist der Tunnel durch seine Enge angstbelastet. Der extreme Lärm, die Abgase und der dicht am Fußweg vorbeifahrende motorisierte Verkehr führt zu großem Stress und einem sehr geringen Sicherheitsempfinden. Da auch Radfahrer:innen sich oft nicht trauen die Straße zu befahren und auf den Fußweg ausweichen müssen, wird dieser Eindruck - auch durch entsprechend unnötige Konfliktsituationen - weiter verstärkt. Für Radfahrer:innen ergibt sich insgesamt ein ähnliches Bild, da neben Abgasen und Lärm auch dicht auffahrende Autofahrer:innen hinzukommen, die teilweise unerlaubt drängeln oder von der Hupe bzw. Lichthupe Gebrauch machen. Dies mündet oft in gefährlichen - und laut StVO verbotenen - Überholmanövern, die aufgrund der schlechten Einsehbarkeit (Kuppe Richtung Westen, abknickende Straße Richtung Süden) ein hohes Risiko darstellen. Fazit: Der Schwabtunnel ist für schwächere Verkehrsteilnehmer:innen ein Alptraum - dies ist im höchsten Maße negativ zu bewerten. Vor diesem Hintergrund ist es für uns nicht nachvollziehbar, wie der Entwurf der Stadtverwaltung für den Umbau und die Neugestaltung des Schwabtunnels gestaltet ist.

Ad 1) Der derzeit einzig existente Schutz von Fußgänger:innen vor dem Straßenverkehr - der Spritzschutz - soll aus ästhetischen Gründen entfernt werden. Das ist deshalb nicht sinnvoll, da dieser substantiell zum Sicherheitsgefühl der Fußgänger:innen beiträgt. Insbesondere Schulkinder sowie Menschen mit schwachem (z.B. Ältere) oder keinem Sehvermögen (Blinde) sind von einer baulichen Trennung und Begrenzung des Fußwegs von der Straße abhängig. Für jene Personengruppen ist eine physische und nicht nur visuelle Trennung zur Unfallvermeidung unabdingbar und kann Leben retten. Allein aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht zwingend notwendig, dass für die Umsetzung der Bauarbeiten hierzu unbedingt eine physisch-bauliche Lösung zur Trennung der Fahrbahn zum Fußweg erfolgt. Diese darf nicht nur aus einem Handlauf bestehen, sondern muss auch verhindern, dass man vom Fußweg nicht auf die Fahrbahn geraten kann. Die geplante optische Leitlinie ist keinesfalls ausreichend.

Ad 2) Aus unserer Sicht sollten Radfahrer:innen für diesen Streckenabschnitt stärker geschützt werden, damit sie den Tunnel zukünftig angstfrei durchqueren können. Wir erachten es als notwendig, dass Autofahrer:innen entsprechend darauf hingewiesen werden, dass die StVO im Tunnel keine Überholmanöver zulässt (seitlicher Mindestabstand 1,50m zum Fahrrad). Hierfür sollen an beiden Tunnelportalen Schilder angebracht werden, die unmissverständlich auf das Überholverbot von Radfahrer:innen hinweisen. Am besten sollte - zumindest übergangsweise - auch auf einem Banner im Tunnel darauf hingewiesen werden. Zusätzlich soll die dort aktuell durchgezogene Linie so umgestaltet werden, dass die Autofahrer:innen am Überfahren dieser Linie gehindert, oder dies zumindest erschwert wird oder mindestens ein akustisch/haptisches Feedback beim Überfahren erhalten.

Ad 3) Da der Verkehrslärm im Schwabtunnel einen erheblichen Anteil am Sicherheitsempfinden von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen hat (im Gegensatz zu Fahrzeuginsassen sind diese hier ungeschützt), sollten jegliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden um hier eine Entlastung zu erreichen. Bei einer Sanierung der Fahrbahn wäre hier (ggf. auch kurzfristig?) bspw. eine entsprechende Lärm-mindernde Variante denkbar, im Bereich der Tunneldecke bei Neuanstrich eine minimale Lärmschutz-Dämmung o.Ä. und generell mindestens sog. Lärmschutz-Displays für beide Fahrtrichtungen sinnvoll, um die Aufmerksamkeit und das Bewusstsein der motorisierten Verkehrsteilnehmer:innen zu stärken.

Wir beantragen:

Zur Verbesserung der Sicherheit benachteiligter Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger:innen und Radfahrer:innen möge die Stadt:

1. den entfallenden Spritzschutz entlang der Gehwege durch geeignete schützende Geländer ersetzen. Diese müssen zur Fahrbahn hin in geeigneter Weise geschlossen sein, damit Fußgänger:innen auch nicht unterhalb des Handlaufs auf die Fahrbahn geraten können.

2. deutliche Hinweise anbringen, die auf das im Tunnel herrschende generelle Überholverbot hinweisen. Dies sollten erstens Schilder an beiden Tunnelseiten sein, die auf das Überholverbot von Fahrrädern durch den Autoverkehr hinweisen. Zweitens sollte der auf der Straße durchgezogene Mittelstreifen in der Art ausgeführt werden, dass er das Überfahren von vorneherein ausschließt bzw. erschwert, oder beim Überfahren eines Fahrzeugs (z.B. beim Überholvorgang eines Autos) ein deutlich wahrnehmbares Signal erzeugt (z.B. intermittierende Erhöhung). Für eine Übergangszeit sollte am Eingang des Tunnels auch ein Banner in beide Richtungen zur Sensibilisierung der Autofahrer:innen angebracht werden, welches darauf hinweist, dass auch Radfahrer:innen nicht überholt werden dürfen.

3. zur Verbesserung des Lärmschutzes im Tunnel sog. Lärmschutz-Displays einsetzen. Diese würden - in beiden Fahrtrichtungen - bei der Durchfahrt die Aufmerksamkeit und das Bewusstsein auf diesen "weichen" Sicherheitsfaktor für die hierbei ungeschützten Verkehrsteilnehmer:innen im Rad- und Fußverkehr deutlich erhöhen. Zudem möge die Verwaltung schriftlich berichten, ob und wie bauliche Maßnahmen (z.B. Lärm-mindernder Straßenbelag oder Lärmschutzmatten bspw. an der Tunneldecke) in Betracht gezogen und in den Gremien entsprechend vorgestellt wurden.

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