323/2019 | Autokorso als Dieseldemo: Welche rechtliche Grundlage?

Hintergrund:

Die Lokalpresse berichtet, dass die "Initiative gegen Fahrverbote" für Samstag, 19. Oktober, zu einem Autokorso als Demonstrationszug durch die Stadt aufgerufen hat. Dies erscheint aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen Umweltbelastungen - sowohl durch die Teilnehmer des Korsos als auch durch die entstehenden Verkehrsbehinderungen - nicht nur unsinnig, sondern auch rechtlich unzulässig: §30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt ganz klar, dass "unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten [ist], wenn andere dadurch belästigt werden".

Deshalb fragen wir die Stadtverwaltung und bitten um schriftliche Stellungnahme:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Autokorso genehmigt?

2. Kann die Demonstrationsform "Autokorso" zukünftig durch die städtischen Behörden untersagt werden - bspw. unter Verweis auf die StVO?

 

Beantwortung durch die Verwaltung