321/2019 | Klimaschutzpaket – Vorrang für baulichen, vorbeugenden Hitzeschutz

Wir beantragen, im Ausschuss für Klima und Umwelt (AKU) im Rahmen der Beratungen zum Aktionsprogramm Klimaschutz (GRDrs 975/2019) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Maßnahme A 1.7 wird konkretisiert. Vorrang haben hier Lösungen, die der Überhitzung der Gebäude baulich vorbeugen.

2. Neue Textfassung: (neue Textbausteine sind kursiv ergänzt)

Maßnahme A 1.7: Hitzeschutz

Der bauliche Hitzeschutz im Sommer ist bei Bauprojekten […]. Er beugt einer Überhitzung der Gebäude im Sommer vor. Unterschieden wird in nachrüstbare Lösungen für Bestandsgebäude und von vornherein mitgedachte Lösungen im Neubau.

Begründung:

Der bauliche Hitzeschutz soll energiesparend, nämlich möglichst ohne Einsatz von Gebäudetechnik (Gebäudetechnik nur zum Ausgleich bei Spitzenlasten), als vorbeugende Lösung eine Überhitzung der Gebäude verhindern.

Im Bestand sind wie unter Maßnahme D 8 vorgeschlagen außenliegende Sonnenschutzlösungen umzusetzen. Daneben sollen Möglichkeiten der Dach- und Fassadenbegrünung geprüft und - wo es möglich ist - umgesetzt werden, weil sie als Temperaturpuffer zwischen Innenraum und Außenluft dienen können.

Im Neubau gibt es darüber hinaus bereits gestalterische Lösungen wie Dachüberstände zur Verschattung der Innenräume bei steilem Sonnenstand im Sommer oder Energietürme (vgl. Wettbewerbsbeitrag home+ der HfT Stuttgart beim Solar Decathlon Europe 2010 in Madrid, http://www.hft-stuttgart.de/Aktuell/StudentischeProjekte.../SolarDecathlon/de) oder Lösungen, die auf thermische Speichermasse oder Bauteilaktivierung setzen. Auch die Überprüfung der Grundrisse im Hinblick auf die Sonneneinstrahlung und eine geschickt angeordnete Zonierung kann darüber hinaus ihren Anteil an thermischer Behaglichkeit beitragen.

Stellungnahme durch die Verwaltung