320/2019 | Klimaschutzpaket – Vorbild Kreislaufwirtschaft: Rückbaubare Bauweise und verlustfreie Wiederverwendbarkeit von Baumaterialien

Wir beantragen, im Ausschuss für Klima und Umwelt (AKU) im Rahmen der Beratungen zum Aktionsprogramm Klimaschutz (GRDrs 975/2019) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Maßnahme A 1.4 in GRDrs 975/2019 wird ergänzt. Neben den Recyclingbaustoffen sind rückbaubare Bauweisen und eine verlustfreie Wiederverwendbarkeit der Baumaterialien Ziele der Maßnahme.

2. Neue Textfassung: (neue Textbausteine sind kursiv ergänzt)

Maßnahme A 1.4: Rückbaubare Bauweise und Recyclingbaustoffe

Im Sinne einer Kreislaufwirtschaft (vgl. auch Cradle2Cradle) sollen beim Bauen zunehmend rückbaubare Bauweisen mit lösbaren Bauteilverbindungen zum Einsatz kommen, sodass die Bauteile im Falle eines Rückbaus verlustfrei in einem anderen Projekt wiederverwendet werden können. Zunächst soll davon ausgegangen werden, dass 20 % der Materialien in ihrer ursprünglichen Form weiterverwendet werden können.

Daneben soll der Einsatz von Recylingbaustoffen vorangetrieben werden, z.B. bei Beton […]

Begründung:

Die Einsparung von Ressourcen – sowohl von Primärrohstoffen für die Herstellung von Baumaterial als auch des Energieaufwandes für Herstellung und ggf. Wiederaufbereitung oder (thermische) Verwertung des Materials – soll so groß wie nur irgendwie möglich sein. Den größtmöglichen Effekt hat hier eine Verwendung von Material, das mehrfach in seiner ursprünglichen Form ausgebaut und wiederverwendet werden kann. Rezyklierte Materialien, die vor einem erneuten Einsatz wieder aufbereitet oder auf eine andere Art und Weise vorbereitet werden müssen (Recyclingbeton muss beispielsweise in kleine Korngrößen zerteilt und in einem aufwendigen Verfahren sortiert und gesichtet werden, um den Anforderungen im Hochbau gerecht zu werden), dürfen daher nur ein Teil der Lösung sein.

Stellungnahme durch die Verwaltung