315/2019 | Klimaschutzpaket – Kostenlose Energieberatung auf Neubauten mit passiven Energiekonzepten ausweiten

Wir beantragen, im Ausschuss für Klima und Umwelt (AKU) im Rahmen der Beratungen zum Aktionsprogramm Klimaschutz (GRDrs 975/2019) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Maßnahme A 2.1 wird ergänzt. Die kostenlose Energieberatung wird ausgeweitet auf Neubauten. Hier liegt der Schwerpunkt in der Beratung auf der Entwicklung passiver Energiekonzepte, z.B. in Abhängigkeit von Standort, Nutzung, Grundrissanordnung, Fassadengestaltung und Synergiepotenzialen im Umfeld.

2. Eine zusätzliche Vollzeitstelle befasst sich mit den Neubauprojekten im Hinblick auf Rahmenbedingungen und Potenziale für die jeweiligen Konzepte. Die Verwaltung beziffert die hierfür notwendigen Mittel.

Neue Textfassung: (neue Textbausteine sind kursiv ergänzt)

Maßnahme A 2.1: Hitzeschutz

[…] Sanierungsquote weiter steigt. Die kostenlose Energieberatung wird ausgeweitet auf Neubauten, wenn der Bauherr ein passives Energiekonzept entwickeln will. Hierfür wird eine zusätzliche Stelle geschaffen.

Begründung:

Gebäudetechnik – so effizient sie auch sein mag – ist immer mit einem enormen Energieaufwand (Herstellung, Nutzung und Entsorgung) verbunden. Sie dürfen daher nicht der maßgebliche Teil einer Lösung für klimaneutrale Bauten oder Plusenergie-Häuser sein. In passiven Energiekonzepten steckt ein großes Energieeinsparpotenzial, das aber nur wenig bekannt ist. Dem soll durch das Angebot einer Energieberatung im Hinblick auf passive Energiekonzepte entgegengewirkt werden.

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