313/2020 | Bezirke in der Krise stärken
Hintergrund der Anfrage:
Die Bezirksbeiräte spielen eine wichtige Rolle in der Kommunalpolitik. Sie beraten über alle Entscheidungen, die der Gemeinderat für einen bestimmten Bezirk treffen soll und sprechen Empfehlungen aus. Sie sind sozusagen Experten:innen des jeweiligen Stadtbezirks. Ihre Tätigkeit ist im Sinne des Subsidiaritätsprinzips als sehr positiv zu bewerten.
Seit einigen Jahren werden die Bezirke mit einem eigenen Budget, u.a. zur Umsetzung stadtteilbezogener Aktivitäten ausgestattet. Diese sollen insbesondere auch bürgerschaftliches Engagement fördern und so zur gesellschaftlichen Partizipation der Stuttgarter:innen beitragen.
Derzeit können aufgrund der Corona-Pandemie viele stadtteilbezogene Veranstaltungen, Initiativen und Ideen nicht stattfinden. Zum einen berichten viele Bezirke, dass die Anzahl an eingereichten Anträgen in diesem Jahr stark zurückgeht, zum anderen werden bereits zugesagte Finanzierungen - aber aufgrund der Corona-Verordnung nicht durchführbaren Aktivitäten - nicht abgerufen. So ergibt sich insgesamt das Bild, dass die Bezirksbudgets in diesem Jahr vermutlich nur zu einem geringen Teil ihrem Zweck zugeführt werden können. Das ist als negativ zu bewerten.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie kommen in jedem Bezirk in einer speziellen und differenten Art zu tragen und sind noch nicht allesamt absehbar. Wir finden, dass den Bezirksbeiräten:innen als profunden Kenner:innen der speziellen Gegebenheiten für 2021 die Möglichkeit gegeben werden sollte, auf die Budgets aus 2020 in voller Höhe für einen zielgenauen Einsatz in 2021 zugreifen zu können.
Wir beantragen:
1. Die Verwaltung berichtet schriftlich, wie hoch die Summe der in 2020 für die Stadtbezirke insgesamt zur Verfügung gestellten Gelder ist.
2. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Auslastung der Bezirksbudgets abzuschätzen, geht die Verwaltung auf die einzelnen Bezirke zu, und prüft gemeinsam mit den Bezirken, ob eine Übertragung der unverbrauchten, noch nicht verfügten Mittel der Bezirksbudgets ins Jahr 2021 nach Maßgabe der GRDrs 540/2020 ebenfalls möglich ist.
3. Die Verwaltung berichtet ebenfalls, wann mit den Ergebnissen der in Punkt 8 erwähnten Evaluierung der Verwendung der Bezirksbudgets im Jahr 2020 zu rechnen ist. (Anlage 1 zu GRDrs 217/2018 "Richtlinien zur Verwendung des Bezirksbudgets")