311/2020 | Gebühren-Entlastung auch für die unter 3-jährigen Kinder in Krippen Haushaltsbeschluss umsetzen

Interfraktioneller Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die FrAKTION.

Hintergrund der Anfrage:

Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurde der Beschluss gefasst, bei den Kitagebühren eine Entlastung auch für die unter 3-jährigen Kindern in Krippen herbeizuführen. Dafür wurden im Jahr 2020 438.000 Euro und im Jahr 2021 und fortfolgende jährlich 1,313 Mio. Euro bereitgestellt.

Nach der Senkung der Kitagebühren für die 3 – 6-jährigen im vorausgegangenen Haushalt wurde auf diese Weise die Entlastung von Familien fortgesetzt.

Mit dem Entwurf einer „Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder - Kostenbeiträge für 0- bis 3-jährige Kinder von Familien mit Familiencard ab 1. August 2020“ schlägt die Verwaltung vor, diesen Beschluss nicht umzusetzen.

Wir halten jedoch an dem starken bildungs- und sozialpolitischen Signal des Gemeinderats fest.

Wir beantragen:

1. Dem in der Gemeinderats-Drucksache 202/2020 vorgeschlagenen Verzicht auf die Senkung der Elternbeiträge wird nicht zugestimmt, stattdessen wird der angeführte Haushaltsbeschluss umgesetzt.

2. Sollte hierdurch eine Neufassung der „Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und über die Erhebung von Kostenbeiträgen“ erforderlich werden, wird diese zeitnah erstellt, damit der vorgesehene Beratungsgang eingehalten werden kann.

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