259/2020 | Erlass der Kitagebühren bis zu den Sommerferien
Interfraktioneller Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die FrAKTION, CDU.
Hintergrund der Anfrage:
Viele Kindertagesstätten sind weder räumlich noch personell in der Lage, alle Kinder wieder aufzunehmen und gleichzeitig die Corona-Vorgaben einzuhalten. Um alle Kinder fair über die gleiche Zeitdauer betreuen zu können, werden nun stellenweise Konzepte umgesetzt, die die Betreuungsdauer stark einschränken – sei es über eine Art Schichtbetrieb oder tagesweise wechselnde Gruppen. Dies stellt Eltern, die in systemrelevanten Berufen oder Berufen mit Präsenzpflicht arbeiten ebenso erneut vor Probleme wie Eltern, die im Home Office arbeiten.
Gleichzeitig gibt es Familien, die ihre Kinder - z.B. aufgrund von Risikopersonen innerhalb der Familie oder aus Sorge um die Kinder – noch nicht wieder in die Kita schicken möchten, dies aber aus finanziellen Gründen trotzdem tun (müssen), auch weil sie die Kitagebühren wieder zahlen müssen, unabhängig davon, ob ihr Kind tatsächlich betreut wird oder nicht. Wir gehen davon aus, dass die finanzielle Entlastung über den Erlass der Kitagebühren einigen Eltern ermöglichen würde, ihre Kinder bis zu den Sommerferien weiterhin selbst zu betreuen oder privat betreuen zu lassen und somit die Stuttgarter Betreuungseinrichtungen zu entlasten.
Da die Beschäftigten der Einrichtungen gerade in Corona-Zeiten eine wichtige pädagogische Hilfe für die Kinder bedeuten, gerade nach der langen Pause für viele Kinder, und aufgrund der Corona-Vorgaben (Begleitung der Kinder in die Sanitärräume usw.) eher mehr als weniger Erzieher_innen gebraucht werden, sollen trotzdem die Fördergelder für private Einrichtungen bis auf Weiteres in voller Höhe gewährt werden, um die Gehälter in den Kitas zu sichern. Da die Kita-Öffnung für alle schon am 29. Juni 2020 bevorsteht, bitten wir um eine kurzfristige Möglichkeit zur Entscheidung.
Wir beantragen:
Die Kita-Gebühren in städtischen und privaten Einrichtungen werden bis zur Sommerpause analog des bisherigen Vorgehens weiter ausgesetzt für Eltern, die ihre Kinder weiterhin außerhalb der Kita betreuen (lassen). Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt den Ausfall der Gebühren.