246/2021 | VEK 2030 – Für mehr Transparenz, Umsetzungswillen und Bedacht

Begründung:

Bereits im Jahr 1999 hat der damalige Gemeinderat die Verwaltung beauftragt einen Verkehrsentwicklungsplan zu erarbeiten (GRDrs. 200/1999). Die letzten Verkehrsplanungskonzepte für Stuttgart gab es im Jahr 1975 im Rahmen des Generalverkehrsplans. Das Verkehrsentwicklungskonzept (VEK) 2030 wurde in den Jahren um 2009 beschlossen, und stellt „eine umfassende und aktualisierte Darstellung der Leitlinien der Verkehrsplanung mit konzeptionellen Aussagen für die Landeshauptstadt Stuttgart“ sowie „einen Handlungsrahmen und Strategien für die Verkehrsplanung der Stadt Stuttgart für die nächsten zwanzig Jahre“ dar. [1] Mittels intensiver Bürger:innenbeteiligung und zahlreichen Anregungen von Initiativen und Verbänden wurde bis zum Beschluss (GRDrs. 979/2013) im Jahr 2013/2014 daran gearbeitet. In dem öffentlich zugängigen ca. 140-seitigen Dokument VEK 2030 stehen Ziele wie:

- „Optimierung der Querungen an Signalanlagen und nichtsignalisierten Querungsstellen für Fußgänger und Radfahrer, einschließlich deren Funktion im Zugang/Abgang zu/von Haltestellen“

- „Erstellung eines Sicherheitskonzepts, Ursachenanalyse und weiterentwickelte Standardlösungen zum Schutz und zur Förderung des nicht-motorisierten Verkehrs“

- „Schaffung attraktiver und sozial sicherer öffentlicher Räume“

- „Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bei allen Maßnahmen der Verkehrs- und Mobilitätsplanung“. [1] Wir honorieren das Engagement im Rahmen des VEK2030 und wünschen uns einen klaren und deutlichen Willen in allen Prozessen und beteiligten Bereichen der Verwaltung zur Umsetzung der beschlossenen Ziele. Dies erachten wir als essentiell auch im Hinblick auf einen sich verändernden Individualverkehr, Umweltziele und der stetig wachsenden Zahl zuziehender Menschen.

Auch im Sinne der oben genannten Transparenz bei allen Maßnahmen der Verkehrs- und Mobilitätsplanung, welche im VEK fest verankert wurden, ist es uns ein großes Anliegen bezüglich des VEK für die Bürger:innen mehr Klarheit und Einblick in die Entscheidungen zu erlangen; auch um spätestens 2030 gemeinsam als Stadtgesellschaft die im VEK erarbeiteten Ziele und Maßnahmen zu erreichen.

Grundsätzlich liegt es uns dabei fern die notwendige Autonomie und Handlungsfreiheit der Ämter bei der Umsetzung der ca. 18.000 Bauvorhaben jährlich durch erhöhte Komplexität zu erschweren. Vielmehr ist es unser Anliegen, vor allem im Bereich der Sanierungen, die Prozessgestaltung dementsprechend zu unterstützen, dass alle VEK relevanten Projekte zielsicher identifiziert werden können. Hierdurch könnte die Kommunikation der Verwaltung sowohl intern als auch in Richtung der Bürger:innen gestärkt und sowohl die wirtschaftliche Effizienz, als auch der Umgang mit Ressourcen durch Nachbearbeitung, Umgestaltung etc. verbessert werden. [2]

Daher fragen wir:

1. Wie sorgt die Verwaltung konkret dafür, dass das VEK bei Planungs- und Umgestaltungsarbeiten und vor allem auch bei Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Verkehrs- und Mobilitätsplanung zu Rate gezogen bzw. direkt umgesetzt werden kann?

a. Bei wieviel Prozent der jährlich durchgeführten Bauvorhaben des Tiefbauamtes sind planungsrelevante Inhalte vorhersehbar, die einen Abgleich mit dem VEK benötigen und damit entsprechende Prozessmöglichkeiten zur schnellen und effizienten amtsübergreifenden Planung bieten?

b. Wie würde ein oder mehrere Verfahren aussehen um diesen prozentualen Anteil mit dem notwendigen Vorlauf in den zu beteiligenden Ämtern zu kommunizieren und entsprechend zu planen? Hierbei wäre auch ein unterstützender Prozess bspw. durch eine externe Projektsteuerung denkbar – wie könnte dieser umgesetzt werden?

c. Wie sieht ein Vorgehen in der Verwaltung aus, um die Inhalte des VEK in den zuständigen Ämtern noch stärker in alle Prozesse der alltäglichen Arbeit zu integrieren?

d. Wie stark ist der kommunikative Austausch zwischen Tiefbauamt und dem Amt für Stadtplanung in Bezug auf die nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer:innen – also wie viele konkrete Nachfragen sind hier im Vergleich zur Gesamtmenge von ca. 18.000 Baustellen jährlich zu verzeichnen? Wie kann dieser Austausch gestärkt und konkret ausgebaut werden?

2. Gibt es in allen betreffenden Bereichen der zuständigen Ämter konkrete Personen und/oder übergeordnete Ansprechpersonen, welche die Perspektive des VEK dauerhaft fokussieren, und wie können diese sich an geeigneter Stelle entsprechend einbringen?

a. Wenn diese Personen bereits benannt sind – wie kann der amtsübergreifende Austausch dieser Stellen noch gestärkt und nachhaltig ausgebaut werden? Sind hierzu bereits Konzepte vorhanden? Wie könnten Ideen oder Ansätze übergreifend abgefragt und unterstützt werden?

b. Wenn diese Ansprechpersonen noch nicht überall vorhanden sein sollten: Welche Maßnahmen sind notwendig um eine zeitnahe Umsetzung dieser personellen Schnittstellen zu ermöglichen?

3. Wie könnten die Bezirksbeiräte noch besser und effizienter miteinbezogen werden?

a. Ein großer zeitlicher Versatz von einzelnen Maßnahmen (bspw. langfristige und stufenweise umgesetzte Streckenarbeiten) kann konsistente Entscheidungen in den Bezirken durchaus erschweren: Wie kann die Verwaltung hier aktiv vorbeugen und dieses wichtige Gremium auf zukünftige Entwicklungen frühzeitig hinweisen? Sind Prozesse vorhanden oder denkbar um kurzfristige sowie längerfristige Planungen entsprechend aufzufangen? Falls nicht, wie müssten diese aussehen?

4. Inwieweit werden die Belange von Menschen mit Behinderung bei den genannten Maßnahmen in die Planung und auch die Umsetzung (Baustellengestaltung bzw. Aufbau, Umleitungen etc.) miteinbezogen?

a. Gibt es in allen beteiligten Ämtern/Bereichen entsprechende Ansprechpersonen in Bezug auf Barrierefreiheit? Wenn nein, wie könnten entsprechende Personen zeitnah eingesetzt oder benannt werden und/oder strukturierte Prozesse dazu aussehen?

b. Da hier bei der Umsetzung scheinbar noch Potential vorhanden ist: Wie könnte die Kommunikation – auch direkt vor Ort – für geplante Baustellen und notwendige Umleitungen in Bezug auf Barrierefreiheit verbessert werden?

Wir beantragen einen Bericht im STA spätestens direkt nach der Sommerpause, um mögliche haushaltsrelevante Themen entsprechend prüfen und einbringen zu können und eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in Schriftform.

[1] https://www.stuttgart-meine-stadt.de/file/550ad1c0d5f3db3e173c986d

[2] Um an dieser Stelle exemplarische Situationen zu schildern, die den Wunsch für eine Anpassung der Prozesse bei Sanierungen in Bezug auf das VEK verdeutlichen, lassen sich zwei Baumaßnahmen nennen: Ein aktuelles Beispiel ist die Lenzhalde (auf der Höhe der Schottstraße): Dieser Straßenabschnitt wurde 2020/2021 erneuert, jedoch wurde weiterhin Gehwegparken angeordnet, statt die Parkfläche auf der - mit über 10m Breite - ausreichend platzbietenden Fahrbahn umzusetzen. Diese Maßnahme widerspricht dem VEK und sollte (muss) jetzt nachbearbeitet werden.

Ein weiteres Beispiel vor ca. 2 Jahren ist an der König-Karl-Straße (König-Karls-Brücke) zu finden: Hier wurde eine kurzfristig notwendige Sanierung umgesetzt, und im Verlauf der Sanierungsarbeiten von ca. 6 Monaten wären wahrscheinlich Planungen möglich gewesen, um die vorherige Situation (Gehwegparken in Richtung Wilhelmsplatz mit sehr schwierigen Sicherheitsbedingungen für Radfahrende) dem VEK entsprechend ohne Gehwegparken wiederherzustellen. Zumal hier Anträge sowohl aus dem Bezirk (10.07.20219) sowie dem Gemeinderat (242/2019) vorgelegt wurden um auf die Situation aufmerksam zu machen und ggf. schon Pläne der Verwaltung an dieser Stelle für die HHR 1 vorhanden waren.

Stellungnahme lesen