228/2020 | Situation von Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen unter Corona-Bedingungen

Hintergrund der Anfrage:

Kindertagesstätten und Schulen waren bislang – bis auf die Notbetreuung – geschlossen und werden auch jetzt nur in kleinen Schritten wieder geöffnet. Das ist in Bezug auf die Eindämmung der Pandemie sicherlich sinnvoll und richtig. Dennoch: Viele Familien sind inzwischen am Rande ihrer Kräfte. Sie jonglieren nun seit rund drei Monaten zwischen ihrem Arbeitsplatz, der Kinderbetreuung, der Schule am Küchentisch und dem Kochtopf.

Das gilt umso mehr für Familien mit einem Kind mit Beeinträchtigungen. Die speziellen Schulen und Schulkindergärten für diese Kinder – die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) – sind genauso geschlossen wie allgemeine Kindertagesstätten und Schulen, in denen Kinder mit Beeinträchtigungen durch Integrationsfachkräfte begleitet werden. Somit sind auch Kinder mit sehr schweren Beeinträchtigungen und einem hohen, teilweise medizinischen Unterstützungs- und Betreuungsbedarf sowie Kinder mit stark herausfordernden Verhaltensweisen nun 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche zu Hause. Eine Notbetreuung könnte zwar der Familie insgesamt Entlastung verschaffen, viele dieser Familien scheuen jedoch aus Sorge um ihr Kind genau davor zurück, weil viele dieser Kinder gesundheitlich vorbelastet sind und zur Hochrisikogruppe gehören. Deshalb lassen sie gerade diese Kinder lieber zu Hause.

Wir möchten konkret wissen, wie es den Kindern mit Beeinträchtigungen und ihren Familien in Stuttgart geht. Dieser Punkt wird auch in der “Stellungnahme des Liga-Fachausschusses zur Weiterfinanzierung von Angeboten der Eingliederungshilfe” vom 12.05.2020 unter dem Punkt “Schul- und Kindergartenbegleitungen, Nachmittagsbetreuung an Schulen” aufgegriffen. Hier scheint es landesweit eine unterschiedliche Handhabung zu geben. Während in manchen Teilen des Landes die Beschäftigten auch in den Haushalten der Familien eingesetzt werden, ist dies in anderen Landesteilen gar nicht der Fall. Die Stadt Stuttgart als Träger der öffentlichen Schulen sowie das staatliche Schulamt Stuttgart müssten gemeinsam der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe und den Trägern der privaten Schulen hier nach Wegen suchen die Familien zu unterstützen. Keinesfalls dürfen die unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Sozial- und Schulverwaltung dazu führen, dass die ohnehin schon stark belasteten Familien von einer Stelle zur nächsten geschickt werden.

Wir fragen:

- Wie viele Familien in Stuttgart sind betroffen?

- Welche Rückmeldungen aus diesen Familien liegen bei der Stadt Stuttgart vor? Wie schätzen Schul- und die Sozialverwaltung die Lage ein?

- An wen können sich die Familien auch kurzfristig wenden, wenn sie Unterstützung benötigen?

- Welche Maßnahmen werden von der Stadt Stuttgart bereits zur Unterstützung und Entlastung dieser Familien durchgeführt oder angeboten? Welche sind geplant?

- Wie werden die Lehr- und Assistenzkräfte für Kinder mit Beeinträchtigungen während der Zeit des Lockdowns finanziert und wie werden sie eingesetzt? Dabei wären sowohl selbständige als auch beim Träger des Angebots und bei der Stadt Stuttgart fest angestellte Integrationsfachkräfte zu berücksichtigen.

Stellungnahme lesen