224/2023 | Stadtacker – was ist noch zu tun?

Interfraktioneller Antrag von  SPD, Die Grünen, Die FrAKTION, PULS

Der Stadtacker Wagenhallen e.V. leistet eine ganz wertvolle Arbeit für die Stadtgesellschaft und das Stadtklima.

Der Stadtacker e.V. ist inzwischen wichtige Anlaufstelle für die umliegenden Grundschulen für Kinder. Sie erhalten mit den Besuchen Zugang zur Natur mitten in der Stadt. Die Kinder aus der Nachbarschaft kommen teilweise aus schwierigen und bildungsfernen Verhältnissen. Mit seiner Bildungsarbeit fördert der Verein auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Im Zuge der Entwicklung des C-Gebiets ist ein Umzug der Flächen in den südlichen Bereich geplant. Dieser Umzug muss so gelingen, dass die Arbeit des Vereins nicht für einen unzumutbaren Zeitraum unterbrochen werden muss. Die wichtigsten Gebäude des Vereins sollen bis Oktober/November 2023 an der Grenze zur Container City entfernt werden. Vor der Rückgabe des Geländes muss der Verein das gesamte bislang genutzte Gelände zurück bauen.

Das Begleitgremium (Akteursbeteiligung) war eine unverzichtbare partizipative Schnittstelle für die Kommunikation bei der Entwicklung des C Gebiets. Zur Zeit findet auf dieser Ebene allerdings nichts mehr statt. Gerade beim Umzug auf das neue Gelände sollte aus unserer Sicht diese Akteursbeteiligung wieder aufgenommen werden.

Der Bebauungsplan des neuen Geländes sieht wohl eine Kleingartenanlage vor. Das wirft Fragen zu Art und Umfang der geplanten Gebäude auf. Auch ist dem Verein nicht klar, wie die Kosten für die Erstellung von den dringend benötigten Gebäuden aufgebracht werden können. Teilweise überschneiden sich die Flächen von Kleingartenverein Stuttgart-Prag, den neuen Flächen für Stadtacker und den ehemaligen DB Gärten. Hier wäre eine Vermittlung durch die Stadt hilfreich.

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung berichtet im nächsten Ausschuss S21 / Rosenstein am 26. September zu folgenden Fragen und in diese Sitzung werden Vertreter*innen des Stadtackers Wagenhallen e.V. eingeladen, um ihre Arbeit darzustellen:

  1. Wo können die Gebäude endgültig oder interimsweise untergebracht werden?
  2. Wie kann die Stadt den Verein beim Rückbau des Geländes und der Entsorgung von Material unterstützt werden?
  3. Wie und wann kann das Begleitgremium (Akteursbeteiligung) wieder aufgenommen werden?
  4. Kann der Umzug nahtlos vonstatten gehen oder muss der Stadtacker auf eine Interimsfläche ausweichen?
  5. Wann wird der Verein konkret über den Fortschritt bei der Eidechsenvergrämung informiert?
  6. Lässt der Bebauungsplan der neuen Fläche die Errichtung der seitherigen Gebäude zu? Falls nicht, wie wäre das ausnahmsweise möglich?
  7. Welche finanzielle Unterstützung ist für das Errichten der neuen Gebäude geplant?
  8. Kann die Stadt bei den Überschneidungen der Flächen zwischen den Akteuren Stadtacker und Kleingartenanlage vermitteln?

Stellungnahme lesen