223/2020 | Corona zeigt: Unsere Schulen müssen dringend digitalisiert werden

Interfraktioneller Antrag mit CDU, FDP, Freie Wähler.

Hintergrund der Anfrage:

So stark wie noch nie zuvor zeigt die aktuelle Corona-Pandemie, welche Bedeutung das digitale Zusammenleben für die Gesellschaft mittlerweile hat. Vieles konnte und kann durch digitale Angebote aufrechterhalten werden, sei es in der Bildung, der Jugendhilfe, dem Dienstleistungssektor oder im Privaten.

Gerade in der Bildung wird allerdings deutlich, wie groß noch der Nachholbedarf auf Seiten des Schulträgers ist. Zwar sollen mit rund 650 Millionen EUR im Rahmen des DigitalPaktes zwischen dem Bund und den Ländern sowohl die digitale Bildungsinfrastruktur, als auch der Erwerb von digitalen Kompetenzen im Lehrkollegium wie auch in der Schülerschaft ausgebaut, gefördert und gestärkt werden. Allerdings ist zu bezweifeln, dass diese Summe für eine schnelle und ausreichende Versorgung mit technischer Infrastruktur in allen Schulen der Republik ausreichen wird. In diesem Kontext wurde bereits durch Antrag 39/2020 ein Bericht zum Status Quo an den Stuttgarter Schulen beantragt.

In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/21 wurde u.a. die Anfrage 549/2019 zur IT-Infrastruktur an den Stuttgarter Schulen beraten. In diesem Zuge betonte die Fachverwaltung zugleich, dass die Stuttgarter Schulen in einem Maße ausgestattet seien, welche größere Investitionen von Seiten des Schulträgers erstmal nicht erforderlich mache. Wenige Monate später beklagen sich viele Schulen, insbesondere Schulleitungen sowie Elternvertreterinnen und Elternvertreter über unzureichende Bedingungen für einen digitalen Unterricht an den Schulen. Dabei geht es nicht nur um die Ausstattung mit Laptops oder Tablets, sondern auch um die Verkabelung, den Datenschutz oder weitere praktische Anliegen. So bangt bspw. zur Zeit die Robert-Mayer-Schule, dass jegliche iPads etc. (Apple IDs) auf Anweisung der Stadtverwaltung zurückgesetzt werden müssen, was im Ergebnis dazu führen würde, dass die Schule ihre bisherige digitale Arbeit künftig nicht mehr in diesem Umfang fortführen könnte. Dieses Beispiel steht paradigmatisch für die vielen unterschiedlichen Hürden, vor denen die Schulgemeinden stehen.

Aus dem nun skizzierten Sachverhalt wird daher deutlich, dass die Digitalisierung der Schulen, hier vor allem die ausreichende Versorgung mit analoger und digitaler Infrastruktur, gerade nach der Corona-Pandemie unausweichlich ist. Egal ob digitaler Unterricht im Schulgebäude, Home-Schooling, zukünftiges Lernen von Zuhause aus oder digitale Hausaufgaben: Für eine erfolgreiche Entwicklung bedarf es erstmal einer fundierten Bestandsanalyse, welche die Fachverwaltung nun durchführen sollte. Dies ist alleine deswegen notwendig, da auf Seiten der Schülerschaft mitunter erhebliche Unterschiede bestehen hinsichtlich der Zugänglichkeit zu digitaler Infrastruktur. Gerade hier gilt es allerdings die Bildungsgerechtigkeit von Seiten der Stadt nachhaltig zu stärken. Eines hat Corona gezeigt: Schule funktioniert bei Vorliegen von ganzheitlichen Konzepten auch digital und in Notsituationen auch von Zuhause aus.

Deshalb beantragen wir:

1. Die Verwaltung möge berichten, wie der aktuelle Status Quo bei der Digitalisierung der Stuttgarter Schulen hinsichtlich der Versorgung mit ausreichender Infrastruktur aussieht. Welche Unterschiede gibt es und wie kann eine flächendeckende Versorgung zeitnah gewährleistet werden? Dies betrifft sowohl die technische Infrastruktur in unseren Schulgebäuden, die Ausstattung mit entsprechenden Endgeräten (Laptops und Tablets) für Schüler und Lehrer sowie der Thematik entsprechender Kommunikationsplattformen.

1a. Welche Erfahrungen konnten während der Corona-Pandemie hinsichtlich digitaler Lehrangeboten an den Stuttgarter Schulen gemacht werden? Wie erfolgreich oder erfolglos war der Einsatz der digitalen Infrastruktur?

1b. Gibt es Herausforderungen und Probleme, welche musterartig in mehreren Schulen bei der Einführung von digitaler Infrastruktur auftreten?

1c. Welchen datenschutzrechtlichen Besonderheiten müssen beachtet werden? Wie können diese ggf. gelöst werden?

1d. Mit welcher zeitlichen Perspektive muss nach aktuellem Stand bei der Einführung des digitalen Klassenzimmers gerechnet werden? Wie hoch ist der Bedarf an einer zeitnahen Versorgung mit der digitalen Infrastruktur? Durch welche Maßnahmen kann der bisher angedachte Zeitplan beschleunigt werden?

1e. Wie bewertet die Stadtverwaltung als Schulträgerin die Einrichtung von städtischen E-Mail-Adressen für die Lehrerinnen und Lehrer aufgrund der vielen völlig unverständlichen Kommunikationslücken von fehlenden E-Mail-Adressen der Lehrerinnen und Lehrer?

2. Die Verwaltung beantwortet zudem zeitnah gemeinsam mit diesem Antrag auch den Antrag 39/2020.

Stellungnahme lesen