144/2024 | Stellplatzsatzung: Baukosten senken, Mobilitätswende anpacken

Begründung:

Die verpflichtende Herstellung von Kfz-Stellplätzen ist ein wesentlicher Kostentreiber für Bauträger. Mit bis zu 60.000 Euro kann sich ein Tiefgaragenstellplatz in den Baukosten niederschlagen. Hinzu kommen sehr hohe Klimafolgekosten, denn die in Stahlbeton hergestellten Anlagen verursachen große CO2-Emissionen. Zudem zieht der Erdaushub eine ungelöste und teure Deponierungsproblematik nach sich.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik vom 19.07.22 eine wegweisende Entscheidung getroffen, indem erstmals über eine Stellplatzsatzung innerhalb des künftigen City-Rings auf die Stellplatzverpflichtung für Nichtwohnnutzungen verzichtet wird. Der Stellplatzzwang aus der Landesbauordnung wird damit aufgehoben und Bauträger im Sinne des Zielbeschlusses zur „Lebenswerten Stadt für alle” entlastet.

Im Sinne einer zukunftsgerichteten Stadtplanung sehen wir es als notwendig an, nun Bilanz zu ziehen, und den Flächenumgriff der Satzung im Stadtgebiet Stuttgart stetig zu erweitern. Einen entsprechenden Antrag unserer Fraktionsgemeinschaft PULS (228/2022) hat die Stadtverwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik vom 12.07.22 zur Prüfung aufgenommen. Seither sind mehr als 18 Monate vergangen, ohne dass dem Gemeinderat die Ergebnisse der Prüfung vorgelegt wurden.

Die Stadt Stuttgart kann die Einschränkungsmöglichkeiten der LBO für Stellplatzverpflichtungen in Satzungen überführen, insbesondere wenn ein ausreichendes Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs besteht. Dementsprechend muss es möglich sein, die bereits ermittelten Kriterien auf weitere Quartiere in der Stadt auszudehnen. Hier kommen aus unserer Sicht speziell die Gebietskulisse des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2020+ sowie lagegünstige Quartiere im Umfeld von S-Bahnen, Stadtbahnen und weiterer Bahnhöfe im Stadtgebiet in Betracht – wie z. B. rund um den Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt.

Letztendlich würde eine Ausweitung der Satzung die Klimaschutzbemühungen der Stadt stützen, insbesondere im Sinne des am 26.04.24 auf Antrag von PULS vom Ausschuss für Klima und Umwelt gefassten Beschlusses, die Klimafolgekosten künftig mit einem CO2-Schattenpreis von 237 Euro pro Tonne CO2 zu bemessen. Durch die Senkung der Bauproduktionskosten lassen sich zudem Mieten und Pachten reduzieren, was dem Ziel einer funktionsgemischten und vielfältigen Nutzungsstruktur in produktiven Quartieren Rechnung trägt.

Wir beantragen daher:

1. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 04.06.24 die Ergebnisse des Prüfauftrags zu Antrag 228/2022 zur Beratung vor.

2. Der Geltungsbereich der Satzung über die Ermittlung der Anzahl baurechtlich notwendiger Kfz-Stellplätze von Anlagen nach § 37 Abs. 1 Satz 2 LBO (Nicht-Wohnnutzungen) wird

a. um die Gebietskulisse des Einzelhandel- und Zentrenkonzepts 2020+ erweitert.

b. um eine neue Kulisse besonders lagegünstiger Quartiere im Umfeld von Haltepunkten der S-Bahn, Stadtbahn und weiterer Bahnhöfe im Stadtgebiet erweitert.

3. Die Satzung wird entsprechend Antragspunkt 2. aktualisiert und vor der Sommerpause zur Auslegung gebracht.