110/2024 | Rahmenplan und Verkehrsplanung für den Neuen Stadtraum B14 – Ergänzungsantrag zu den GRDrs. 93/2024 und 59/2024

Begründung:

Mit den beiden Vorlagen 93/2024 (Rahmenplan Neuer Stadtraum B14) und 59/2024 (Machbarkeitsstudie zur verkehrsplanerischen Umsetzung des Wettbewerbs „Neuer Stadtraum B14“) kommt endlich ins Rollen, was schon viel zu lange gedauert hat: Die ersten Schritte in Richtung der Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses "Neuer Stadtraum B14", das schon 2020 vorlag. Damit machen wir einen wichtigen Schritt in Richtung Anpassung der städtischen Infrastruktur im Hinblick auf eine nachhaltige Mobilitätswende, die eine Verbesserung der Qualität aller Verkehrswege und Verkehrsbeziehungen für Zufußgehende und die Verkehrsmittel des Umweltverbundes notwendig macht. Fast schon beiläufig verbessert sich durch dieselben Maßnahmen auch die Aufenthaltsqualität in einer Stadt: mehr Ruhe, mehr Grün und langsamere Geschwindigkeiten tragen zu einer angenehmeren und sichereren Atmosphäre bei, die Menschen dazu einlädt, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten und zu bewegen.

Es ist außerdem im Sinne der Verkehrswende, möglichst viele Menschen aufs Fahrrad zu bringen. Deshalb möchten wir ein besonderes Augenmark auf die Erfordernisse von Fahrradfahrenden legen und regen deshalb an, Radwege wie in den Qualitätskriterien für Radschnellwege festgehalten, in besonderer Form zu schützen und beispielsweise baulich zu trennen und Falschparker*innen auf Radwegen zu verhindern.

Für die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs ist es notwendig, auch die Zubringerstraße im Blick zu haben und – wie bei der Umleitung wegen des Abrisses des Breuninger-Parkhauses und des Mobility-Hub-Neubaus - großflächige Umfahrungen einzubeziehen.

Darüber hinaus ist die Notwendigkeit der Verbindung zwischen B14 und B27 über den Planietunnel zu prüfen und in Erwägung zu ziehen, diesen Tunnel für eine Querung der Königstraße dem Fahrradverkehr statt dem MIV zur Verfügung zu stellen. Prämisse für die Notwendigkeit ist – wie im Antrag 84/2023 beschlossen – „nicht der Erhalt der heutigen Qualität, sondern die Funktionsfähigkeit als Vorgabe bei städtebaulichen Umgestaltungen“.

Ebenso trägt die Umsetzung der Verkehrsberuhigung vor dem Hauptbahnhof dazu bei, dass der Verkehr auf der B14 reduziert wird und auch zukünftig eine zügige Querung (wie heute über den Ferdinand-Leitner-Steg) im Bereich des Gebhard-Müller-Platzes möglich ist. Sie soll deshalb, wie bereits 2023 mit Antrag 48/2023 (Planänderungsverfahren zum PFA 1.1: Lebenswerte Stadt für Alle umsetzen) angeregt, unter Berücksichtigung der Beschlüsse zur Lebenswerten Stadt für alle und der Echten Fahrradstadt fuß- und radverkehrsfreundlich umgesetzt werden.

Auch der im Doppelhaushalt beschlossene Verkehrsversuch am Wilhelmsplatz kann einen Beitrag leisten und soll deshalb zeitnah umgesetzt werden und dabei auch eine Verbesserung der Querung des Radverkehrs auf der Hauptradroute 3 berücksichtigen.

Nicht zuletzt soll der Radverkehr durch die Umsetzung der Radschnellverbindung auf der Cannstatter Straße im Zuge der Kanalsanierung gestärkt werden. Für eine zügige Durchfahrt im Bereich der Heilmannkreuzung soll eine Brücke analog der heutigen Brücke im Schlossgarten den Radverkehr ampelfrei über die Kreuzung bringen.

Alle Maßnahmen zur Verkehrsreduktion und zur Förderung des Radverkehrs sollen Teil der Verkehrsmodellierung des begleitenden Planungsbüros sein.

Zuletzt: Der Neue Stadtraum B14 ist ähnlich bedeutsam wie der Rahmenplan Rosenstein. Deshalb ist die Maßgabe aus dem Bezirksbeirat Mitte, auch der B14 einen Showroom zu widmen, nachvollziehbar. Ob der Showroom für beide Projekte – wie im BBR beantragt – ausreicht, muss von der Verwaltung beantwortet werden. Ebenso denkbar ist aus unserer Sicht, eine Einbindung eines Showrooms im Bereich der Neuen Mitte Leonhardsvorstadt, wo er dann auch im Hinblick auf die Nachbarschaft zum IBA-Projekt Beachtung finden könnte.

Deshalb beantragen wir:

1. Für die Radwege werden die Qualitätskriterien des Verkehrsministeriums für Radschnellwege zugrundegelegt.

2. Es wird zusätzlich zu den Unterführungen eine weitere Machbarkeitsstudie zur Umnutzung des Planietunnels beauftragt. Dabei wird neben der Option einer Radwegeführung auch die Option eines Reisebusterminals sowie eines Logistik-Hubs für die Innenstadt untersucht.

3. Die Verkehrsberuhigung im Bereich der Schillerstraße wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse zur Lebenswerten Stadt für alle und der Echten Fahrradstadt fuß- und radverkehrsfreundlich umgesetzt.

4. Die Radschnellverbindung Cannstatter Straße – inkl. einer Brücke im Bereich der Heilmannkreuzung – wird im Zuge der Kanalsanierung umgesetzt.

5. Der Planung des Verkehrsversuchs Wilhelmsplatz unter Berücksichtigung der HRR3 wird noch im Jahr 2024 begonnen, sodass eine Umsetzung in 2025 erfolgen kann.

6. Die Verkehrsmodellierung stellt dar, wie sich die Verkehrsmengen durch diese verhältnismäßig einfachen Maßnahmen gegenüber heute verändern.

7. Die Verwaltung schlägt vor, wie ein Showroom „Neuer Stadtraum B14“ umgesetzt werden könnte.