24/2024 | Mehr Windenergie für die urbane Energiewende – Potential für erneuerbare Energien auch in Stuttgart nutzen

Interfraktioneller Antrag von Die Grünen, SPD, Die FrAKTION und PULS

Um das städtische Klimaneutralitätsziel bis 2035 zu erreichen, müssen wir die urbane Energiewende weiter deutlich vorantreiben. Neben der städtischen PV-Offensive ist hierfür der schnelle und massive Ausbau der Windenergie entscheidend – das gilt auch für Stuttgart.

Der Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland nimmt an Geschwindigkeit zu. Über 1 Million PV-Anlagen und über 800 Windenergieanlagen an Land wurden 2023 errichtet. Die Regionalverbände sind zudem verpflichtet, auf mindestens 1,8 Prozent ihrer Fläche Windenergie auszuweisen.

Nicht nur der Klimaschutz liefert Argumente für den Windausbau in der Region. Stuttgart benötigt als starker Wirtschaftsstandort viel Strom. Und noch sind die Stromtrassen wie SuedLink nicht gebaut, die den Norden und Süden energietechnisch verbinden. Daher müssen die möglichen Quellen für erneuerbare Energien im Süden zeitnah gehoben werden. Zum anderen hat sich die geopolitische Lage verändert: Nicht zuletzt der Ukrainekrieg zeigt uns, wie wichtig es ist, dass wir unabhängiger von fossiler Energie werden müssen und mehr Energie aus erneuerbaren Quellen brauchen.

Bisher ist die Windenergieanlage auf dem Grünen Heiner die einzige in Stuttgart. Sie soll durch eine leistungsstärkere ersetzt werden und künftig die siebenfache Stromerzeugung bringen. Allerdings ist diese eine Anlage ein viel zu kleiner Beitrag Stuttgarts, erneuerbare Energien selbst zu produzieren. Die Leistung von heutigen, modernen Windenergieanlagen zeigt, wie wichtig sie als Bestandteil der erneuerbaren Energien sind. Eine Windenergieanlage erzeugt mit rund 7 Megawatt Leistung so viel wie der gesamte Ausbau mit Photovoltaik im Jahr 2022, wohlgemerkt in einem Erfolgsjahr! Wir dürfen daher die Chance nicht verpassen, weitere Potentiale für Windenergie in Stuttgart zu ermöglichen. Wir unterstützen daher die Vorlage der Verwaltung, die mit den Flächen im Tauschwald Ergänzungen gegenüber dem Vorschlag der Region vorsieht. Denn: Auch die Landeshauptstadt Stuttgart muss ihren Anteil am Windkraftausbau bringen, und zwar möglichst schnell.

Uns ist bewusst, dass es an den Standorten Sandkopf und Tauschwald Konflikte mit dem Arten- und Naturschutz geben kann. Um die Eingriffe in den Wald zu minimieren, müssen deshalb beim Bau der Windkraftanlagen Fahrzeuge zum Transport der Rotorblätter verwendet werden, die eine maximale Schrägstellung der Windflügel ermöglichen.

Zur Reduzierung des Kollisionsrisikos von windkraftsensiblen Fledermaus- und Vogelarten sind seitens der Stadt bereits bei der Ausweisung der Flächen Betriebsregulierungen festzuschreiben. Grundlage dafür ist der Fachbeitrag Artenschutz LUBW (Umweltbericht S. 44 Karte 8 Artenschutz). Da sich die Gebiete im Tauschwald im Eigentum der Stadt befinden, sind dort Abschalteinrichtungen bei Vogelflug verbindlich vorzuschreiben.

Wir beantragen daher:

1. Der Ausbau der Windenergie muss naturverträglich sein. Konflikte zwischen dem Ausbau der Windenergie und dem Naturschutz sollen im Zuge der vertiefenden Planung der Windenergieanlagen durch die Stadtwerke Stuttgart so gering wie möglich gehalten werden. Innerhalb der Vorranggebiete Sandkopf und Tauschwald wird daher geprüft, an welchen Standorten Windenergieanlagen mit möglichst geringem Eingriff in den Wald und dauerhafter Bodenversiegelung errichtet werden können. Aber auch weitere Kriterien wie der Abstand zu den Siedlungsflächen werden berücksichtigt.

2. Sobald die detaillierten Untersuchungen zu konkreten Standorten abgeschlossen sind, stellen die Stadtwerke und die Stadtverwaltung die Ergebnisse vor. Weiterhin unterbreitet die Verwaltung dem Gemeinderat einen Vorschlag, wie ein Anteil der eingesparten Pachterlöse auf städtischem Grund und Boden zweckgebunden für Artenschutz-, Waldpflegemaßnahmen und urbane Grünsanierung in den angrenzenden Bezirken verwendet werden kann.

3. Entlang der Autobahnen sollen die Vorrangflächen, so umfassend wie im Rahmen des Kriterienkatalogs möglich, zoniert werden, und dieses in die Stellungnahme zur Offenlage eingehen.