10/2024 | Haus der Kulturen als Ankernutzung im Kaufhof und Zwischennutzung schnell angehen

Interfraktioneller Antrag von Die Grünen, PULS und die FrAKTION

Am 01. Februar 2024 übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart das Kaufhofgebäude in der Eberhardstraße 28. Leerstände – insbesondere in dieser zentralen Lage - können wir uns nicht leisten, deshalb ist es wichtig, dass wir eine attraktive Form der weiteren Nutzung des Standorts finden.

Mittelfristig und langfristig könnte am Standort des Kaufhofgebäudes das Haus der Kulturen (HdK) entstehen. Dafür müssen wir zeitnah entscheiden, wie ein Nutzungskonzept aussehen könnte, und ob noch weitere Institutionen in das Konzept integriert werden können. Die Abteilung SI-IP hatte in der GRDrs 590/2023 „Haus der Kulturen: Planungsprozess und Reallabor ab 2024“ beantragt, wofür der Gemeinderat nun in den Haushaltsberatungen Mittel bereitgestellt hat.

Eine standortbezogene Untersuchung mit Prüfung möglicher Kombi-Nutzungen vom HdK und weiteren Akteur*innen wie z. B. der Freien Tanz- und Theaterszene im Kaufhofgebäude setzt einen Auftrag des Gemeinderates voraus, der zum Inhalt hat, dass das HdK im Kaufhofgebäude Eberhardstr. 28 angesiedelt werden soll und dass untersucht wird, welche weiteren Nutzungen - auch Wohnen - an diesem Standort geeignet sind.

Dass das Haus der Kulturen als Ankernutzung im Hauptgebäude Kaufhof Eberhardstraße 28 vorgesehen ist und entsprechende Prüfungen veranlasst werden können, wurde bereits in der Sitzung des Internationalen Ausschuss am 25.10.2023 diskutiert und festgehalten.

Erste mögliche Nutzungskonzepte für die Zwischennutzung liegen auch bereits vor und werden intensiv diskutiert. Im DHH 2024/2025 haben wir durch beschlossene Stellenanteile die Verwaltung beauftragt, der ämterübergreifenden „Arbeitsgemeinschaft Zwischennutzungen“ eine angemessene Form zu geben. Außerdem haben wir einen Fonds in Höhe von 150.000 € für Zwischennutzungen sowie 50.000 € p.a. für die kulturelle Bespielung derer beschlossen.

Einerseits bietet die bald freiwerdende Fläche eine riesige Ressource mitten in der Stadt – andererseits wissen wir aus anderen Städten, dass eine Bespielung alter Kaufhäuser schnell kompliziert wird. Brandschutz, Nutzungsvorschriften oder die Funktionstüchtigkeit der vorhandenen Infrastruktur stellten zum Beispiel das Münchner Zwischennutzungsprojekt im alten Kaufhof vor unüberwindbare Herausforderungen.

Die Zwischennutzung sollte nicht auf Zuruf vergeben werden, sondern bestenfalls über ein transparentes gemeinderätliches Verfahren. Neben dem Reallabor, für das es bereits ein Gemeinderatsbeschluss vorliegt, sind uns beispielhaft folgende Ideen bekannt:

- Das Zwischennutzungskonzept EUPHORIA: Kreative aus der Stadtgesellschaft schlagen vor, bezahlbare Flächen für zeitgenössische Kunst, Gegenwartskultur, Musik, inhabergeführten Einzelhandel und Start-ups anzubieten.

- Flächen für die Freie Tanz- und Theaterszene: Da die FTTS dringend Probe- und Aufführflächen für Performances und Theaterstücke benötigt, könnten diese im Gebäude entstehen.

- Kurzfristig könnte eine temporäre Unterkunft für Geflüchtete möglich sein, um nicht auf Turnhallen ausweichen zu müssen.

Deshalb beantragen wir:

1. Im Wirtschaftsausschuss wird die Planung der Zwischennutzung und der längerfristigen Perspektive des Kaufhofgebäudes auf die Tagesordnung gesetzt und der Antrag zur Abstimmung gestellt.

Zur längerfristigen und dauerhaften Nutzung:

2. Der Gemeinderat beschließt, dass das Haus der Kulturen am Standort des heutigen Kaufhofgebäudes, Eberhardstraße 28, angesiedelt wird.

3. Die Abteilung SI-IP erhält den Auftrag eine standortbezogene Machbarkeitsstudie im Kaufhofgebäude zu stellen.

4. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird auch geprüft, ob Mischnutzungen möglich sind und in welcher Form. Es gibt in Stuttgart seit Jahren große Bedarfe aus der Zivilgesellschaft nach Räumen, z.B. auch von der Freien Tanz- und Theaterszene. Um einen oder auch mehrere geeignete Partner*innen für das Haus der Kulturen zu finden, erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag für ein transparentes Vorgehen. Aus diesem geht hervor, auf welcher Basis die Prüfung der Eignung und die Auswahl der Partner*innen erfolgt.

5. Auch Wohnen soll in der Prüfung mitberücksichtigt werden, z. B. besondere Wohnformen, Personalwohnungen.

Zur Zwischennutzung werden folgende Fragen geklärt:

6. Eine Prüfung der oben genannten Nutzungen hinsichtlich Machbarkeit, zügiger Umsetzung, Erschließung und finanzieller Auswirkungen.

7. Eine Prüfung, inwiefern sich die Konzepte ergänzen könnten. Dafür sollen Ideengeber wie die angesprochenen Akteur*innen oder Andere mit einbezogen werden.

8. Eine Einschätzung, inwiefern die im Haushalt beschlossene „Arbeitsgemeinschaft Zwischennutzungen“ hier ämterübergreifend unterstützen kann.