28/2024 | Familiencard ohne Bürokratieaufwand beantragen

Begründung

Die Familiencard ermöglicht allen Kindern und Jugendlichen in Stuttgart die Teilnahme an vielfältigen Freizeit- und Bildungsangeboten und ist somit ein wichtiges Angebot für Chancengleichheit in unserer Stadt. Viele Familien, welche die Familiencard nutzen, können monatlich nur auf ein geringes Einkommen zurückgreifen und sind entsprechend auf eine unbürokratisch schnelle Bearbeitung angewiesen. Hierzu zählt aus unserer Sicht u. a. eine digitale Antragsmöglichkeit, die direkte Kommunikationsmöglichkeit mit Mitarbeitenden zu Antragsunterlagen und zur Antragvollständigkeit und eine angemessene Bearbeitungszeit nach vollständigem Antragseingang. Ebenso sollte die Anforderung an Antragsunterlagen so gehalten werden, dass allen Antragsberechtigten eine Ausstellung der Familiencard zu Jahresbeginn faktisch möglich ist.

Leider ist jedoch die Antragstellung für bestimmte Personengruppen derzeit erschwert. So müssen Selbstständige aktuell dem Antrag einen Einkommenssteuerbescheid beifügen, der ihnen oft aufgrund überlasteter Finanzämter, etc. nicht zur Verfügung steht. Insbesondere funktioniert die bisher angebotene Lösung, den Einkommenssteuerbescheid aus dem vorletzten Jahr vorzulegen, nicht, da auch dieser zu Jahresbeginn vielen Selbstständigen nicht vorliegt. Dies drängt Selbstständige ggf. zu der Entscheidung, in finanzielle Nöte zu geraten oder ihren Kindern Freizeit- und Bildungsangebote zu verwehren. Es muss jedoch im Interesse der gesamten Stadtgesellschaft sein, dass alle Kinder und Jugendliche einen ungehinderten Zugang zu Freizeit- und Bildungsangeboten haben.

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung berichtet im 1. Quartal 2024 im Sozial- und Gesundheitsausschuss zu folgender Anfrage:

1. Mit wie vielen Stellen ist die Sachbearbeitung der Familiencard aktuell besetzt? Wie viele Stellen sind aktuell unbesetzt?

2. Welche Kommunikationsmöglichkeiten bestehen aktuell für Antragstellende, mit Mitarbeitenden bei Fragen zur Antragsstellung, zu Antragsunterlagen und zur Antragvollständigkeit in Kontakt zu treten?

3. Mit welchen durchschnittlichen Warte- und Antwortzeiten sind diese Kommunikationsmöglichkeiten verbunden?

4. Inwieweit werden von den Mitarbeitenden neben den auf der städtischen Homepage veröffentlichten verpflichtenden Antragsunterlagen Alternativen akzeptiert, soweit die verpflichtenden Antragsunterlagen dem Antragstellenden nicht vorliegen?

5. Welche Alternativen können Selbstständige anstelle eines Einkommenssteuerbescheids einreichen?

6. Inwieweit ist derzeit eine vollständig digitale Beantragung der Familiencard und Bearbeitung durch Mitarbeitende möglich? Inwieweit bestehen im Antragsverfahren noch "digitale Brüche"?

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