29/2024 | Ein Zeichen für politische und gesellschaftliche Teilhabe in Stuttgart – Wo bleibt die überfällige Antwort?

Interfraktioneller Antrag von Die Grünen, SPD, Die FrAKTION, FDP, PULS und Einzelstadträtin Sibel Yüksel

Anfang Dezember 2022, vor über 13 Monaten, haben wir einen Antrag (394/2022) zum Wahlrecht von Drittstaatsangehörigen gestellt. Uns ist es wichtig, ein klares Signal für die zukünftige Anpassung des Wahlrechts zu setzen, um die politische Beteiligung der Stuttgarter*innen zu fördern, die weder die deutsche Staatsbürgerschaft noch die EU- Mitgliedschaft besitzen und daher von Kommunalwahlen ausgeschlossen sind.

Die Europäische Initiative „Voting Rights for All“ hat eine Städte-Erklärung initiiert, deren unterzeichnenden Städte den Willen bekräftigen, sich für die Wahlbeteiligung von Drittstaats- Angehörigen auf kommunaler Ebene einzusetzen. Zwischenzeitlich haben sich der Initiative folgende Städte allein aus Baden-Württemberg angeschlossen: Mannheim, Freiburg, Karlsruhe, Aalen, Rottenburg und Heidelberg.

Wir beantragen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart ebenfalls tätig wird und dieses wichtige Signal für eine demokratische Grundhaltung sendet.

In vielen europäischen Ländern ist es ausländischen Einwohner*innen, die seit Jahren in den Kommunen leben, möglich, an Kommunalwahlen teilzunehmen und demokratisch zu partizipieren. Im November 2023 hat der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) einen entsprechenden Appell verfasst, der diesem Nachfrageantrag als Anhang beiliegt.

Trotz Mehrheitsantrag sitzt der Oberbürgermeister den Beitritt zur Initiative aus, wie dies auch schon beispielsweise bei der Initiative für Tempo 30 passiert ist.

Wir wollen daher, dass der Antrag zur Befassung und zum Beschluss im Ausschuss aufgerufen wird und beantragen:

1. Der Antrag wird noch im Februar auf die Tagesordnung im Verwaltungsausschuss gesetzt und zur Abstimmung gestellt.