149/2024 | Eberhardstraße 28 – Freie Tanz- und Theaterszene in die Planungen für eine dauerhafte Nutzung einbeziehen
Interfraktioneller Antrag von Die Grünen, PULS, Die FrAKTION, SPD und Stuttgarter Liste
Nachdem die Landeshauptstadt Stuttgart durch die Ausübung des Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet die Galeria Kaufhof, Eberhardstraße 28 erworben hat, sind nun zeitnah die weiteren Planungen für eine dauerhafte Nutzung anzugehen. Das Haus der Kulturen dient hierbei als Ankernutzung. So kann hier ein Begegnungs‐ und Veranstaltungsort für alle Bevölkerungsgruppen entstehen, die eine internationale Stadtgesellschaft aktiv gestalten wollen. Hierfür liegt bereits eine Machbarkeitsstudie mit Raumplanung vor, der ein breiter Planungs- und Beteiligungsprozess vorausging.
Für ein in der GRDrs 295/2024 ebenfalls vorgeschlagenes Gründer- und Innovationszentrum liegt noch kein Konzept vor. Dagegen sucht die Freie Tanz- und Theaterszene (FTTS) bereits seit langem nach einer Spielstätte, wofür auch bereits konkrete Planungen vorliegen. Zudem sind hier vielfältige Synergien bis hin zu einer gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten mit dem Haus der Kulturen denkbar. Eine solche Nutzung würde zur Belebung an dieser Stelle beitragen. Und daneben Möglichkeiten für weitere ergänzende konzeptionelle Nutzungen eröffnen.
Wir beantragen daher folgende Änderung der GRDrs 295/2024:
1. Die zukünftige dauerhafte Nutzung für das ehemalige Galeria Kaufhofgebäude in der Eberhardstraße soll folgende Nutzungen als gesetzt enthalten:
- Haus der Kulturen
- eine Spielstätte für die Freie Tanz- und Theaterszene (FTTS) in Zusammenarbeit und unter Nutzung von möglichen Synergien mit dem Haus der Kulturen
- Wohnen für städtisches Personal
- gastronomische Nutzung.
2. Folgende Nutzungen sollen je nach verfügbaren Platzkapazitäten geprüft werden:
- Flächen für Stuttgarter Start-ups, Kreativwirtschaft und Gründer*innen, wobei ein kuratiertes Erdgeschosszonenmanagement nach Qualität des Konzepts, wie auf Basis des Antrags 5050/2023 beschlossen, die Grundlage bildet.
- Büroflächen für städtische Ämter, um neu beschlossene Planstellen oder Organisationseinheiten aufzunehmen, während bestehende Liegenschaften saniert werden.