182/2024 | Benennung eines Platzes nach Dr. Elisabeth Selbert

Wir beantragen:

Die Verwaltung unterbreitet dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Benennung eines Platzes zu Ehren von Frau Dr. Elisabeth Selbert. Hierbei soll ein thematischer Bezug zur Lebensleistung von Frau Dr. Selbert am Ort gegeben sein.

Begründung:

Der Grundgesetzartikel „Männer und Frauen sind gleichberechtigt” (Artikel 3, Abs. 2 GG) wurde vor 75 Jahren im Fundament unserer demokratischen Rechtsordnung verankert. Und dies zu einer Zeit, als die junge Bundesrepublik noch von einem patriarchalischen Ehe- und Familienverständnis sowie Rechtsnormen aus dem 19. Jahrhundert geprägt war. Dass diese unmissverständliche Formulierung zur rechtlichen Gleichstellung der Geschlechter im Grundgesetz verankert werden konnte, ist dem unermüdlichen Einsatz der Juristin Elisabeth Selbert zu verdanken. Damit prägte Elisabeth Selbert, als eine von vier „Müttern” des Grundgesetzes, die deutsche Verfassung maßgeblich. Sie konnte den Grundstein legen für das 1958 eingeführte Gleichberechtigungsgesetz.

Nicht zuletzt das 75. Jubiläum des Grundgesetzes bietet Anlass, die Demokratin Elisabeth Selbert mit einem nach ihr benannten öffentlichen Platz zu würdigen. Damit kann die Stadt Stuttgart nicht weniger als ein Bekenntnis zur deutschen Verfassung, den Werten der Demokratie und der tatsächlichen Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen ablegen. Mit Konrad Adenauer, Theodor Heuss, Paul Löbe und Ernst Reuter werden bereits vier männliche Mitglieder des Parlamentarischen Rates von 1948/49 im Stuttgarter Stadtgebiet geehrt. Mit Dr. Elisabeth Selbert soll nun auch eine „Mutter” des Grundgesetzes an einem zentralen Ort in der Stadt eine längst überfällige posthume Würdigung erhalten.