208/2023 | Verpackungssteuer für Stuttgart
Interfraktioneller Antrag von Die Grünen, Die FrAKTION und PULS
Die Stadt Stuttgart und damit die Bürger*innen müssen erhebliche Kosten für das Einsammeln und Entsorgen von Abfällen aufbringen. Immer wieder gibt es massive Beschwerden über zu viel Müll in unserer Stadt. An vielen Plätzen dieser Stadt besteht dieser Müll aus Verpackungen, die nur kurze Zeit für Getränke und Essen to go benutzt werden – und kaum in der Hand, schon wieder weggeworfen werden. Übel für die Umwelt, völlige Ressourcenverschwendung und viel Aufwand für die Beseitigung. Das wollen wir aus Umweltschutzgründen, aber auch aus Gründen der Sauberkeit und des Stadtbilds in der Stadt reduzieren.
Eine Steuer kann und soll hier lenkend und reduzierend wirken und andererseits Einnahmen für die Müllentsorgung generieren.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2023 zur Rechtmäßigkeit einer kommunalen Verpackungssteuer kann Stuttgart endlich dieses Thema anpacken.
Ohnehin sind seit Anfang 2023 Caterer, Lieferdienste und Restaurants ab einer bestimmten Betriebsgröße bundesgesetzlich verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Die Grundlage für eine Verpackungssteuer ist also bereits gelegt.
Die Verwaltung beantwortet diesen Antrag zusammen mit dem Antrag der Fraktionsgemeinschaft PULS 168/2023 "Der Umwelt und Sauberkeit zuliebe: Verpackungssteuer für Stuttgart!“ vom 01.06.2023 und bringt beide Anträge gemeinsam in den Verwaltungsausschuss zur Debatte ein.
Wir beantragen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf einer Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die Verwaltung orientiert sich bei der Erarbeitung der Verpackungssteuer am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig.
3. Steuergegenstand sind insbesondere nicht wiederverwendbare Verpackungen (Einwegverpackungen), nicht wieder verwendbares Einweggeschirr und nicht wiederverwendbares Einwegbesteck.