48/2023 | Planänderungsverfahren zum PFA 1.1: Lebenswerte Stadt für Alle umsetzen

Eilantrag:

Wir beantragen folgenden Antrag spätestens am 07. März 2023 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik zur Abstimmung aufzurufen:

Im Zuge der Verhandlungen um die Änderung zum Planfeststellungsabschnitt 1.1 wird die Verwaltung mit folgenden Zielen beauftragt:

1. Dem ersatzlosen Entfall der in Abschnitt 1.3. des Planfeststellungsbeschlusses definierten Anlage eines ebenerdigen Parkplatzes für ca. 100 Kurzzeitparker

2. Dem Entfall der spiralförmigen Vorfahrtszone auf dem „Platz am Turm“, südlich des Bonatz-Baus. Hierzu ist die Ausführungsplanung entsprechend zu korrigieren

Darüber hinaus wird das Referat SWU aufgefordert, die Zielplanung 2030 zum Bahnhofsumfeld im Sinne des Grundsatzbeschlusses „Lebenswerte Stadt für alle“ und dem Begleitbeschluss zur „Echten Fahrradstadt“ als fuß- und radverkehrsfreundlicher Raum anzupassen.

Hierbei ist insbesondere die Radschnellwegeführung entlang der B27 baulich getrennt und möglichst ohne Querungen zu Fahrspuren des Autoverkehrs auszuführen.

Begründung:

Im Ausschuss S21/Rosenstein am 31.01.23 sowie im Städtebauausschuss am 14.02.23 wurde über die städtebauliche Entwicklung im Bahnhofsumfeld berichtet. In diesem Zusammenhang war auch die anstehende 15. Planänderung zum PFA 1.1 Thema. Ausgehend von der gezeigten Zielplanung ist deutlich geworden, dass die ursprüngliche Planfeststellung aus 2005 - den öffentlichen Raum betreffend - keine wesentliche Änderung erfahren hat.

So sind die vom Gemeinderat gefassten Grundsatzbeschlüsse zur „Lebenswerte Stadt für Alle“ sowie der Begleitbeschluss zur „Echten Fahrradstadt“ nicht in die vorangegangenen 14 Planänderungen eingegangen. Der Bahnknoten soll weiterhin Kfz-optimiert von Norden und Süden aus erreichbar sein. Wir sind der Auffassung, dass hierbei eine Vorfahrt inklusive der Stellplätze entfallen muss, um Verkehre konsequent über die B27 zu bündeln. Die Korrektur der Planung stützt damit die Vision für den „Neuen Stadtraum B14“ und stärkt den Platz am Turm als Aufenthalts-, Bewegungs- und Begegnungsraum.

Auch die Anlage von 100 Kurzzeitparkplätzen am Nordportal ist inkompatibel mit dem Zielbeschluss zur Qualifizierung des Stadtzentrums im Sinne der „Lebenswerten Stadt für Alle“ im Umgriff des künftigen City-Rings. Hier hätte längst eigeninitiativ durch die Verwaltung eine Planänderung erfolgen müssen. In beiden Punkten besteht nun die letzte Chance einer Korrektur.