49/2023 | Mehr als nur ein Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung: ein Foodsharing-Fairteiler im Rathaus

Mit der Unterzeichnung der Motivationserklärung der „foodsharing-Städte“ im Dezember 2022 setzte die Stadt Stuttgart nicht nur ein wichtiges Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung. Sie bekräftigt damit auch, Akteur*innen wie das foodsharing-Netzwerk in ihren Bemühungen für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln zu unterstützen. Als erste deutsche foodsharing-Großstadt nimmt Stuttgart zudem eine Vorreiterrolle sowie Vorbildfunktion mit bundesweiter Strahlkraft ein und muss dieser Position auch handelnd gerecht werden.

Die Einrichtung eines sogenannten Fairteilers im Foyer des Rathauses oder am Rathausgebäude im Zentrum stellt einen konsequenten Schritt in der Reduzierung von Lebensmittelabfällen dar. Fairteiler sind öffentliche Regale für Lebensmittelspenden, in die Nutzer*innen bestimmte Lebensmittel hineinlegen oder kostenlos mitnehmen können. Einige Regale und Schränke dieser Art sind bereits in der Stadt jahrelang vorhanden und werden von freiwilligen Lebensmittelretter*innen aus dem foodsharing-Netzwerk betreut, gefüllt und gereinigt.

Der Aufbau eines Fairteilers im Rathaus in Kooperation mit der foodsharing Stuttgarter e.V. bildet eine sinnvolle Ergänzung zu den Bemühungen der Engagierten. Durch seine prominente Lage am Marktplatz ist er für Passant*innen leicht zugänglich und die Weitergabe und Mitnahme verfügbarer Lebensmittel demnach äußerst attraktiv. Damit leistet die Stadt nicht nur einen Beitrag zur Reduzierung von unnötigem Lebensmittelabfall, sondern zeigt auch Wertschätzung für Nahrungsmittel und den für Produktion und Transport notwendigen Ressourcen und trägt zur Sensibilisierung der Bürger*innen für die Problematik der Lebensmittelverschwendung bei. Die Verwaltungen in Tübingen und Leutenbach gehen mit gutem Beispiel voran und bieten ihren Stadtbewohner*innen bereits die Möglichkeit zum foodsharing in ihren Rathäusern an.

Das große Engagement der Lebensmittelrettenden im Verein schließt die Instandhaltung und Reinigung der Fairteiler ein, somit entsteht mit dem Aufbau kein nennenswerter Arbeitsaufwand für das Rathauspersonal. Zudem sind mit der Anschaffung eines Fairteiler-Regals nur sehr geringe Kosten verbunden.

Wir beantragen:

Die Verwaltung:

1. holt Informationen ein und nimmt Kontakt auf:

a. mit den Verwaltungen der Städte Tübingen und Leutenbach, um auf bereits vorhandene Erfahrungen zurückzugreifen

b. zu foodsharing Stuttgart e.V., um notwendige Schritte zur Einrichtung eines Fairteilers am/im Rathaus zu klären

2. prüft eine Standortmöglichkeit für einen für alle zugänglichen Fairteiler im Rathaus-Foyer oder unmittelbar am Rathausgebäude.

3. richtet einen Fairteiler im/am Rathaus Mitte als Blaupause für weitere Fairteiler ein.

4. prüft die Bereitstellung und Einrichtung von Fairteilern in weiteren städtischen Verwaltungsgebäuden, z.B. in den Stuttgarter Bezirkshäusern, und erarbeitet ein Konzept hierfür. Die Ergebnisse stellt die Verwaltung zeitnah im AKU vor.

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