146/2023 | Kurze Wege in die Altstadt Bad Cannstatt: Fußgängerverbindung über ehemaliges Kaufhof-Areal schnellstmöglich wieder herstellen
Interfraktioneller Antrag von PULS, Die Grünen, Die FrAKTION und FDP
Begründung:
Der gültige Bebauungsplan hat auf dem ehemaligen Kaufhof-Areal in Bad Cannstatt ein Gehrecht festgesetzt, um eine kurze Fußgängerverbindung zwischen Bad- und Marktstraße zu schaffen. Diese Fußgängerverbindung wird seit Jahrzehnten rege genutzt. Sie ermöglicht insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen einen schnellen Zugang zur Marktstraße und trägt somit zur zusätzlichen Belebung der Altstadt Bad Cannstatt bei.
Seit dem Abriss des ehemaligen Kaufhof-Areals ist diese Fußgängerverbindung nicht mehr begehbar, obwohl eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan vorhanden ist. Zuletzt haben die Grundstückseigentümer in der Tagespresse verlauten lassen, dass mit einem Baubeginn für ein neues Gebäude frühestens Ende 2024 zu rechnen ist. Bis dahin soll die Baufläche brach liegen.
Unter der gekappten Fußgängerverbindung leiden sowohl mobilitätseingeschränkte Personen als auch der Handel und die Gastronomie in der Altstadt Bad Cannstatt. Die schnellstmögliche Wiederherstellung der Fußgängerverbindung bereits im Sommer 2023 ist daher von zentraler Bedeutung für die Altstadt Bad Cannstatt. Auch im Hinblick auf die zur Fußball-Europameisterschaft im Sommer 2024 zu erwartenden Menschenmengen sind ausreichend Fuß- und Fluchtwege in der Altstadt Bad Cannstatt sowohl für die Außendarstellung der Stadt als auch aus Sicherheitsaspekten geboten.
Wir beantragen:
Die Verwaltung berichtet zu folgenden Punkten im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 23.05.2023 und legt hierzu eine schriftliche Stellungnahme vor:
a. Ist die Fußgängerverbindung über das ehemalige Kaufhof-Areal zwischen Badstr. und Marktstr. gemäß dem Straßengesetz Baden-Württemberg gewidmet?
b. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Verwaltung, die Grundstückseigentümer schnellstmöglich zur Wiederherstellung der Fußgängerverbindung zwischen Bad- und Marktstr. zu verpflichten?