70/2023 | Kreative brauchen Raum und Möglichkeiten: Stuttgarter Spielräume

Interfraktioneller Antrag von PULS, Die Grünen, FDP, Die FrAKTION und SPD

Begründung:

Proberäume für Bands, Einzelmusiker*innen, Stuttgarter*innen aus dem Tanz- und Theaterbereich und anderen Spielarten der Kunst und Kultur sind Mangelware - und meist nur von privat zu mieten. Aufgrund von Eigenbedarf, Abriss- und Sanierungsmaßnahmen unterliegen sie zudem einer Fluktuation, die nicht selten dazu führt, dass auf einen Schlag mehrere Künstler*innen ohne Erprobungsräume dastehen. Ein bedauerliches Beispiel ist das Proberaumzentrum in der Ulmer Straße in Wangen, Ähnliches passierte in Zuffenhausen.

Stuttgart ist die amtierende Kulturhauptstadt der Republik und sollte deshalb stärker in eine stabilere, zukunftsfähige Förderung von „Spielräumen” für die Kunst- und Kulturarbeiter*innen wirken. Dies hätte gerade auch für den Nachwuchs den Vorteil, sich in den jeweiligen Interessensgebieten frühzeitig vernetzen zu können. Gerade die Jüngeren verfügen selten über Kontakte und Beziehungen, die ihnen zu Räumlichkeiten des Ausprobierens verhelfen können.

Ein weiterer Vorteil von Spielräumen besteht hinsichtlich der Miete für Räumlichkeiten: Die abgerufenen Preise für Mietverhältnisse haben sich auch im Bereich Proberäume zunehmend verschärft. Die Stadt als Vermieterin sollte hier Konditionen ansetzen, die für Künstler*innen — und solche, die es werden wollen — leistbar sind.

Definition „Stuttgarter Spielräume”:

Räumlichkeiten in Untergeschossen, die explizit für Kunst- und Kulturschaffende eingerichtet werden. Spielräume sind „Shared Spaces” und werden von mehreren Personen oder Gruppen geteilt. Eine exklusive Anmietung nur einer Person/Gruppe ist ausgeschlossen.

Wir beantragen:

1. Bei Bauvorhaben, die durch einen von der Stadt initiierten Wettbewerb und dessen Jury entschieden werden, wird geprüft, ob die Schaffung von Spielräumen in die Wettbewerbsauslobung aufgenommen werden kann. Die Kulturverwaltung übernimmt die Bewertung. (Davon ausgenommen sind reine Wohngebäude.)

2. Die Kulturverwaltung und das PopBüro Region Stuttgart erarbeiten ein Konzept zur Organisation und Verwaltung der Stuttgarter Spielräume.

3. Die Kulturverwaltung und das PopBüro Region Stuttgart initiieren ein Internetportal, das die Angebote der Stadt listet und Interessierten die Möglichkeit bietet, sich für einen Stuttgarter Spielraum zu bewerben.

4. Bezugnehmend auf die GrDS 60/2022 („Strategie für Proberäume”) wird das Potenzial für Stuttgarter Spielräume im Bestand Stuttgarter Liegenschaften geprüft.

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