301/2023 | Konzertforum auch unter Aspekten der Stadtentwicklung diskutieren

Begründung:

Die Idee des Konzertforums wurde den kulturpolitischen Sprecher*innen im November in zwei Gesprächsrunden vorgestellt. Die Frage nach einer Umsetzung unter Beteiligung der Landeshauptstadt ist aber nicht nur eine Frage der Kulturpolitik.

Das Areal befindet sich – wie schon in unserem Antrag 31/2023 "Rilling-Areal – Chance für die Neckarvorstadt“ ausgeführt – an einem bedeutsamen Knotenpunkt zwischen der Altstadt von Bad Cannstatt und der Neckarvorstadt und liegt am Neckarufer, womit es ein relevanter Baustein für das Thema Stadt am Fluss und die Vernetzung der beiden Stadtteile ist.

Darüber hinaus wurde das Areal im vergangenen Jahr in das Landessanierungsprogramm aufgenommen, womit u.a. verschiedene städtebauliche und soziale Ziele verbunden sind. Auf unseren Antrag 31/2023 hin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 4.7.2023 einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan gefasst und damit weitere Ziele verbunden.

Wenn der Gemeinderat sich entscheidet, die Umsetzung für ein solches Vorhaben im Hauruckverfahren durchzubringen, verspielt er die Chance auf die wichtige Diskussion - auch mit den Menschen vor Ort -, welchen Beitrag dieses Areal für die Aufwertung und funktionale Ergänzung der Neckarvorstadt spielen könnte. Inwiefern sich die dort gesetzten Ziele mit den bekannten Plänen überschneiden oder widersprechen und welche städtebaulichen Ziele man auch für das Umfeld mit einer Umsetzung des Projekts verknüpfen könnte, muss Teil einer Diskussion zur Stadtentwicklung in diesem Bereich sein.

Eine Behandlung des Themas im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik muss daher dringend vor der dritten Lesung des Doppelhaushalts erfolgen.

Wir beantragen daher:

1. Die Verwaltung berichtet im STA am 12. Dezember 2023, wie die durch das Landessanierungsprogramm und den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan festgelegten Ziele mit den Vorstellungen des Kammerorchesters und der TRIAS GmBH zusammenpassen oder sich widersprechen.

2. Die Verwaltung berichtet im STA am 12. Dezember 2023 zu Defiziten, die in der Neckarvorstadt derzeit vorhanden sind, die mit einer Entwicklung des Areals behoben werden könnten, sofern die Landeshauptstadt entsprechende Zielsetzungen formuliert - unabhängig davon, ob das Areal durch die Stadt selbst oder durch Dritte entwickelt würde.

3. Die Verwaltung berichtet im STA am 12. Dezember 2023, welche Möglichkeiten die Landeshauptstadt Stuttgart hat, um die durch die Verwaltung in der Entwicklung befindlichen und durch den Gemeinderat zu beschließenden Ziele für Dritte verbindlich festzulegen.