190/2023 | Geschichte wahren, Milieu schützen: Die Stadt kauft das Gebäude Geißstraße 16

Interfraktioneller Antrag von PULS, SPD, Die Grünen und Die FrAKTION

Wir beantragen:

1. Das Liegenschaftsamt tritt mit den Eigentümern des Gebäudes Geißstraße 16 in direkte Kaufverhandlungen mit dem Ziel, das Haus zu erwerben, um

a.) die Pacht für das sich darin befindliche Café Weiß zu verlängern und

b.) das Gebäude gemäß dem dort geltenden Sanierungsziel zu entwickeln. (GDRs 624/2010)

2. Sofern die Verhandlungen nicht zum Ziel führen oder kurzfristig ein Eigentümerwechsel vollzogen wird, prüft die Verwaltung die Ausübung eines preislimitierten Vorkaufsrechts für das Objekt und berichtet hierzu in nicht-öffentlicher Sitzung.

Begründung:

Die Verwaltung soll das Gebäude zur Erhaltung des Café Weiß, zur Sicherstellung der Durchmischung des Quartiers sowie zur Schaffung und Vermietung von bezahlbarem Wohnraum erwerben.

Das denkmalgeschützte und identitätsstiftende Gebäude beherbergt im Erdgeschoss das legendäre Café Weiß. In ihrer über 60-jährigen Geschichte diente die Kneipe unter anderem lange Zeit als Schutzraum für die Schwulenszene — Prominenz aus Kultur, Politik und Sport gingen ein und aus. Heute steht das Café Weiß für ein Stück Gastro-Geschichte Stuttgarts und erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit bei einer unterschiedlichen Klientel.

Der besondere Charme der Lokalität ist nicht zuletzt aufgrund der in den innerstädtischen Sanierungszielen festgehaltenen Sicherung der gemischten Nutzung erhaltenswert (GRDrs. 624/2010). Schließlich muss die Durchmischung gerade im Zuge der Entstehung des Vier Giebels in unmittelbarer Nachbarschaft bewahrt werden. Dem Erhalt der historischen Baustrukturen um den Hans-im-Glück-Brunnen und der Gestaltung stadtbildprägender Ankerpunkte wird in den Sanierungszielen besonderer Wert zugeschrieben.

Die Räumlichkeiten in den Obergeschossen des Hauses, die zwölf Zimmer umfassen, bieten sich dazu beispielsweise als Wohnmöglichkeiten für Angestellte oder Auszubildende der Stadt an. Das Gebäude kann somit auch ein Element gegen den Fachkräftemangel der Stadtverwaltung sein. Die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum für untere und mittlere Einkommensbezieher in größtmöglichem Umfang in dem Sanierungsgebiet würde den Zielen der ergänzenden Satzung (GRDrs 260/2020) entsprechen.