168/2023 | Der Umwelt und Sauberkeit zuliebe: Verpackungssteuer für Stuttgart!

Wir beantragen:

1. Die Verwaltung prüft, in welcher Form eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen ab dem 01.01.2025 im Stadtgebiet Stuttgart eingeführt werden kann.

2. Die Verwaltung stellt eine Schätzung auf, mit welchen Steuereinnahmen die Stadt im Haushaltsjahr 2025 aus einer Verpackungssteuer rechnen kann und welche Kosten für Personal und Umsetzung der Steuer notwendig sind.

3. Die Verwaltung stellt die Ergebnisse in Form einer schriftlichen Stellungnahme im Verwaltungsausschuss vor der Sommerpause 2023 vor.

Begründung:

Fast-Food-Tüten auf Gehwegen, Pizza-Kartons auf Parkflächen, Kaffeebecher in Blumenbeeten, all dies sind nicht nur Ärgernisse für das Bild unserer Stadt, sondern Umweltverschmutzungen, die Tiere, Flora und Fauna als auch Menschen gefährden.

Ursache hierfür sind oft Einwegverpackungen, die nach dem ersten Gebrauch keinen weiteren Nutzen haben und entsprechend gedankenlos im Stadtgebiet verteilt werden. Dies geschieht insbesondere, da die Verursacher*innen dieser Umweltverschmutzung in der Regel keine Kosten zu tragen haben, wenn sie nicht zufällig bußgeldrechtlich erfasst werden. Die Kosten und Folgeschäden trägt somit in den meisten Fällen die Gesamtgesellschaft.

Wir wollen das ändern, denn es geht auch anders:

Mit einem Grundsatzurteil vom 24.05.2023 (BVerwG 9 CN 1.22) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Kommunen mit einer Satzung eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für „To-Go-Speisen und -Getränke“ erheben können. Eine entsprechende Steuer hat den Nutzen einer Lenkungswirkung: Gewerbetreibende und Verbraucher*innen sollen für die Kosten von Einwegverpackungen sensibilisiert werden. Es wird an die Eigenverantwortung des Einzelnen appelliert und die Motivation und Kostenabwägung, Mehrwegverpackungen zu nutzen, wird ins Bewusstsein gerufen.