392/2022 | Parkgebührenbefreiung für Plug-In-Hybride und E-Fahrzeuge auslaufen lassen

Interfraktioneller Antrag von Die Grünen, FDP, Die FrAKTION, PULS und SPD

Die Stadt hat mit der Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge den Ausstieg aus Verbrennerfahrzeugen erfolgreich gefördert. Die Zahl der zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeugen steigt seit 2019 stark an.

Mittlerweile sind im Innenstadtbereich die Parkplätze oftmals und meist auch über längere Zeit durch E- bzw. Hybrid-Fahrzeuge belegt. Inzwischen liegt die Zahl der Plug-In-Hybride anders als bei der letzten Verlängerung der Parkgebührenbefreiung nicht mehr bei unter 1.000 Fahrzeugen, sondern bei stadtweit etwa 20.000. Auch der Anteil an neuzugelassenen Fahrzeugen ist inzwischen auf fast ein Drittel gestiegen, womit die künftige Entwicklung und weitere deutliche Zunahme bei den Fahrzeugen absehbar ist.

Nach Schätzungen der Verwaltung im Unterausschuss Mobilität im Juli 2022 entstehen der Stadt damit mittlerweile Einnahmeverluste in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro.

Es gibt heutzutage zahlreiche Anreize, sich bei der Anschaffung eines PKWs für ein E-Model zu entscheiden. Wir finden, die Stadt kann daher diese Art von „Umstiegsanreiz“ einstellen. Esslingen hat jüngst aus denselben Gründen ihre Parkgebührenbefreiung auslaufen lassen.

Auch weil damit der Individualverkehr mit all seinen Nachteilen insbesondere in dicht besiedelten Räumen (u. a. Parkdruck, Energie- und Flächenverbrauch) zusätzlich befördert wird. Gerade in Stadtbezirken der Stuttgarter Innenstadt sollte aber eine weitere Zunahme des Parkdrucks vermieden werden.

Viel nachhaltiger sind die Entwicklung eines modernen Angebotes an öffentlichen Verkehrsmitteln, gute Rad- und Fußverkehrswegebeziehungen sowie die Beförderung von Sharingmodellen. Der Energie- und Flächenverbrauch ist deutlich geringer und diese Form der Mobilität ist für alle Bürger und Bürgerinnen bezahlbar.

Wir beantragen daher:

1. Der Beschlusspunkt 2. b) der Vorlage GRDrs 709/2022 wird gestrichen. Somit bleibt die Satzung bei der Ausnahmegenehmigung zum Gratisparken für Hybrid und E-Fahrzeuge bestehen wie bisher und läuft zum 31.12.2022 aus.

2. Es wird geprüft auf welche Weise Anreize geschaffen werden können, damit auch Sharing Fahrzeuge künftig verstärkt auf alternative Antriebe umgestellt werden.

3. Wir fragen zum Stand der Vorlage GRDrs 245/2022. Hierin war geplant, die Mittelverwendung der Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung zu erweitern für weitere Maßnahmen. Dies wird mehrheitlich befürwortet. Daher bitten wir die Vorlage wieder auf die Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung für Technik zu nehmen.

Stellungnahme lesen