33/2023 | Nahwärmenetze als Teil des Klimafahrplans und der Wärmewende in Stadterneuerungsvorranggebieten und Sanierungsgebieten voranbringen

Interfraktioneller Antrag von Die Grünen, SPD, Die FrAKTION und PULS

Im Ausschuss für Klima und Umwelt (AKU) am 20.01.2023 wurde der gemeinsame Antrag 1365/2021 bezüglich der Wärmewende in Stadterneuerungsvorranggebieten (SVG) behandelt. Im Ausschuss blieben Fragen offen und von Seiten der antragstellenden Fraktionen wurde der Antrag als nicht ausreichend beantwortet erklärt.

Mit diesem Antrag wollen wir unsere Ziele und Forderungen nochmal präzisieren:

Fest steht: Um die von Gemeinderat beschlossene Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen, muss auch die Wärmewende in Stuttgart beschleunigt werden. Eine zentrale Rolle hierbei spielt neben der Gebäudesanierung die Erschließung unserer Quartiere mit Wärmenetzen, dies sich aus erneuerbaren Energien speisen.

Wir halten es nach wie vor für einen viel versprechenden Ansatz, in Quartieren die Umsetzung der Wärmewende zu beschleunigen, in denen es einerseits erneuerbare Energiepotentiale gibt und anderseits sowieso die quartiersweise Erneuerung und Sanierung aus sozialen und städtebaulichen Gründen ansteht. Diese integrierte Planung von Quartierssanierung und erneuerbare Energieinfrastruktur sollte unserer Meinung nach neuer Stuttgarter Standard werden. Um diesen Standard an realen Projekten zu entwickeln und gleich zu erproben, wollen wir mit diesem Antrag die Stadtverwaltung beauftragen Pilotquartiere zu identifizieren, integriert zu beplanen und schließlich beispielhaft zu realisieren.

Nach Beschluss des neuen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KSG) vom 01.02.2023 können durch Satzung z.B. für genau abgegrenzte Teile des Gemeindegebiets Einrichtungen zur Versorgung mit Nah- und Fernwärme und deren Benutzung vorgeschrieben werden. Diese neuen rechtlichen Möglichkeiten sind hierbei zu berücksichtigen.

Deshalb beantragen wir:

1. Die Verwaltung untersucht dezernatsübergreifend, auch unter Einbeziehung der Stadtwerke Stuttgart zwei bis drei geeignete SVG Gebiete und zwei bis drei jüngere Sanierungsgebiete hinsichtlich der möglichen Versorgung mit Nah- und Fernwärme. Zeitnah wird exemplarisch für ein Pilot-Gebiet eine abgestimmte Gebietsentwicklung und integrierte Infrastrukturplanung erarbeitet (siehe auch Punkt 2).

2. Die Verwaltung entwickelt unter Einbeziehung interdisziplinär externer Expertise (Fachbeirat Klima etc.), der Einbeziehung von Bürger*innen und insb. Eigentümer*innen, Multiplikator*innen (Energie-Scouts) Planszenarien des Vorgehens und der technischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Entwicklung von Nahwärmenetzen- oder auch Erweiterung des Fernwärmenetzes sowie der Umsetzung (Eigentümer*innen, Stadtwerke, Tiefbau, SES).

3. Die Verwaltung entwickelt ein Förderprogramm, das Investitionen in Errichtung und Betrieb von Nahwärmenetzen in solchen Gebieten fördert.

4. In allen Sanierungssatzungen wird das Ziel des „klimaneutralen Quartiers“ verankert und mit den bezuschussten Eigentümer*innen verbindlich vereinbart. Dies beinhaltet einen verpflichteten Standard von „NT-ready“ (Niedertemperatur-fähig) im Zuge von Modernisierungen und Erneuerung von Heizanlagen.

5. Für alle künftigen Stadtsanierungsmaßnahmen wird ein Regelverfahren „Klimaneutrale Quartiere“ erarbeitet. Im Zuge der Untersuchungen hinsichtlich der möglichen Ausprägung von Nahwärmenetzen wird auf die Bundesfördermittel zu Wärmenetzen 2.0 zugegriffen.