162/2022 | Kinderbetreuung: Antragslose Rückerstattung der Gebühren für alle Streiktage

Wir beantragen:

Die Rückerstattung der Elterngebühren für Kinderbetreuung für sämtliche – zurückliegende und zukünftige – Streiktage des aktuellen Streiks.

Begründung:

Zu streiken ist ein gutes Recht der Erzieher*innen. Neben den reinen Lohnkosten sind die Gründe für den Streik die Arbeitsbedingungen (u.a. dauerhafte personelle Unterbesetzung) und die fehlende Wertschätzung für einen Beruf, der mit den Grundstein für eine gute Bildung für unsere Kinder legt, in manchen Fällen auch ein schwieriges Elternhaus auffängt und nicht zuletzt ermöglicht, dass Kinder spielen und einfach Kinder sein dürfen.Der Streik kostet die Eltern – je nach Situation – Arbeitszeit, Urlaub, Lohnausfall oder Kinderbetreuungskosten für alternative Kinderbetreuungen während der Streiktage. Mehrere Streiktage gab es bereits, weitere sind angekündigt, ein unbefristeter Streik steht im Raum. Eine unkomplizierte antragslose Rückerstattung für alle Betroffenen in Kitas, Schulen und Horts ist daher das Mindeste, was die Stadt tun kann, um zumindest die finanziellen Folgen abzufedern – erst recht, weil die Stadt sich an Streiktagen die Lohnkosten für die am Streik beteiligten Erzieher*innen spart.

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