409 /2022 | Haus der Jugend Botnang endlich aus der Warteschleife holen und in die Umsetzung bringen!

Intrafraktioneller Antrag von Freie Wähler, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, Die FrAKTION, FDP und PULS

Schon seit sehr langer Zeit wird dem Stadtbezirk Botnang ein neues Jugendhaus - das sogenannte Haus der Jugend - versprochen. Trotzdem steckt das Projekt, für das im Jahr 2019 endlich ein Architektenwettbewerb durchgeführt wurde, noch immer in der Warteschleife. Grund dafür ist, dass im Frühjahr 2021 Bodenverunreinigungen auf dem Baugelände (alter Festplatz Botnang) festgestellt wurden, deren Beseitigung Geld kosten wird.

Eine im März 2022 zwischen allen Beteiligten vereinbarte Lösung für die weitere Vorgehensweise und für die Finanzierung der Bodensanierung, die in der Sitzung des Bezirksbeirats Botnang vom 08.03.2022 verkündet wurde, wurde seitens der Stadtverwaltung kurze Zeit später wieder verworfen. Seither müht sich das federführende Amt für Stadtplanung und Wohnen offenbar mit der Erstellung eines Altlastensanierungskonzepts ab, auf dessen Grundlage der Gemeinderat die Finanzierung der Bodensanierungs- und Altlastenentsorgungskosten beschließen soll.

Erklärter Wille der antragstellenden Fraktionen ist es, das Haus der Jugend in Botnang im Sinne der Kinder und Jugendlichen des Stadtbezirks ohne weitere Verzögerung in die Umsetzung zu bringen und zu bauen. Deshalb ist für die unterzeichnenden Fraktionen auch klar, dass die Kosten, die für die Sanierung und Entsorgung des kontaminierten Bodens auf dem städtischen Grundstück entstehen, durch die Stadt übernommen werden.

Im Übrigen muss schon allein durch die Verzögerungen, die seit dem Architektenwettbewerb entstanden sind, davon ausgegangen werden, dass die Baukosten für das Haus der Jugend mittlerweile deutlich höher liegen als die seinerzeit angenommenen 3,5 Mio. Euro.

Wir beantragen:

1. Die Stadtverwaltung berichtet sehr zeitnah im dafür zuständigen Ausschuss über den aktuellen Sachstand beim Haus der Jugend Botnang und insbesondere über

a. die weitere Vorgehensweise bei der Bodensanierung/Altlastenentsorgung.

b. den Sachstand bei der Planung des Gebäudes.

c. den weiteren Zeitplan zur Umsetzung des Hauses der Jugend.

2. Dem Gemeinderat werden alle durch ihn zu entscheidenden Themen und Fragen genannt, die im Zusammenhang mit dem Haus der Jugend stehen.

3. Der für die Bodensanierung/Altlastenentsorgung benötigte Geldbetrag wird im Nachtragshaushalt für 2023 - notfalls auf Grundlage einer Schätzung - bereitgestellt.