212/2022 | Ein neues Haus für unsere Kleinen – Inobhutnahmestelle erneuern
Intrafraktioneller Antrag von Die Grünen, CDU, SPD, Die FrAKTION, FDP, Freie Wähler und PULS
Das Jugendamt Stuttgart ist verpflichtet, Kinder und Jugendliche in Gefährdungssituationen, ggf. auch auf eigenen Wunsch, in Obhut zu nehmen. Im Rahmen des Kindeswohls werden jedes Jahr durchschnittlich ca. 150-160 Kinder von 0-12 Jahren und ca. 260 Jugendliche in Stuttgart in Obhut der Stadt genommen. Für die Inobhutnahmen steht der Verwaltung in erster Linie das Gebäude in der Kernerstraße zur Verfügung, einige wenige Kinder finden einen Platz in einer Bereitschaftspflegefamilie.
Das Gebäude in der Kernerstraße wirkt schon immer wie eine Notlösung. Es wird in keiner Weise der schwierigen Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen zu diesem Zeitpunkt gerecht. Es zeichnet sich aus durch lange Flure, Besprechungsräume und Treffpunkte im Souterrain und einen eher unschönen Außenbereich. Es ist nicht behindertengerecht.
Immer wieder ist das Haus überbelegt. Lediglich das fachlich hervorragende Personal und einige bauliche Veränderungen haben aus dem Bürogebäude ein Haus gemacht, in dem Kinder und Jugendliche in Krisensituationen die erste schwierige Zeit überstehen können.
Das Haus in der Kernerstraße ist besonders für die kleineren Kinder und Kinder mit Behinderungen ungeeignet. Sie benötigen nach der Herausnahme aus ihrer Familie einen besonderen Schutz und ein Haus, welches einen deutlich wärmeren und schützenden Charakter hat. Die Kinder müssen in eine Umgebung kommen, in der sie sich sicher und wohl fühlen, in der es auch Möglichkeiten gibt, den Kontakt zu Eltern oder anderen Vertrauenspersonen zu ermöglichen oder wiederherzustellen. Und sie brauchen ein Außengelände zum Spielen und Toben.
Wir beantragen:
1. Das Jugendamt trägt vor und erläutert im Jugendhilfeausschuss:
a. wie die Situation der in Obhut befindlichen Kinder- und Jugendlichen in der Kernerstraße sich zurzeit darstellt;
b. ob eine Teilung der Inobhutnahmestelle zwischen kleinen Kindern und Jugendlichen in unterschiedliche Häuser fachlich möglich und wünschenswert ist;
c. welchen Raumbedarf ein Haus für in Obhut genommene Kinder und Kinder mit Behinderungen benötigt.
2. Das Liegenschaftsamt wird beauftragt, sich schnellstmöglich nach einem passenden Gebäude für die Kinder umzusehen und das Ergebnis sowohl im Jugendhilfeausschuss als auch im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vorzutragen.